Vor Parzellierung ausserhalb der Bauzone zwingend BGBB-Unterstellung und LANAT-Bewilligung prüfen.
Realteilungs- und Zerstückelungsverbot
Besprechung zur aktuellen bundesgerichtlichen Rechtsprechung im bäuerlichen Bodenrecht (BGBB): Bei der Übertragung eines landwirtschaftlichen Gewerbes oder Grundstücks ausserhalb der Bauzone unterliegt jede Zerstückelung dem Realteilungs- und Zerstückelungsverbot (Art. 58 ff. BGBB).
Verfahren im Kanton Bern (LANAT)
Vor der öffentlichen Beurkundung eines Kauf- oder Abtretungsvertrags über Grundstücke mit landwirtschaftlicher Nutzung im Kanton Bern ist abzuklären, ob eine Ausnahme vom Realteilungsverbot oder eine Nichtunterstellungsverfügung des Amts für Landwirtschaft und Natur (LANAT) erforderlich ist.
Bedeutung für die Praxis
Bei Parzellen im Berner Oberland und Emmental ausserhalb der Bauzone holen wir vorab beim Geometer und beim LANAT die erforderlichen Bewilligungen ein, damit der Grundbuchvollzug reibungslos klappt.