Berechnen Sie die ungefähren Notariatsgebühren nach GebVN für Immobilienkauf, Testament oder Firmengründung mit unserem kostenlosen Rechner.
Häufige Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Ja. Im Kanton Bern gilt die staatliche Gebührenverordnung (GebVN). Diese legt für die meisten Geschäfte (wie Hauskauf, Schuldbrief oder Inventar) feste Tarife fest, die vom Transaktionswert abhängen. Kein Notar darf diese Gebühren unterschreiten oder willkürlich erhöhen. Der Wettbewerb findet also über die Qualität der Dienstleistung statt, nicht über den Preis.
Der Rechner zeigt primär die Gebühr und das Honorar des Notars. Hinzu kommen in der Regel: 1. Auslagen (Porto, Telefon, Kopien, Geometer-Auszüge etc.) 2. Staatliche Abgaben (Handänderungssteuer, Grundbuchgebühren, Handelsregistergebühren). Wir erstellen Ihnen gerne eine Kostenschätzung, damit Sie das volle Budget planen können.
Im Kanton Bern ist es üblich (Usanz), dass der Käufer die Notariats- und Grundbuchgebühren sowie Handänderungssteuer bezahlt. Der Verkäufer bezahlt die Grundstückgewinnsteuer. Diese Aufteilung kann im Kaufvertrag jedoch auch anders vereinbart werden. Wir beraten Sie gerne zur fairen Lösung.
Da die Gebühren im ganzen Kanton Bern identisch sind, sparen Sie durch einen auswärtigen Notar kein Geld. Im Gegenteil: Ein lokaler Notar in Thun kennt die örtlichen Gegebenheiten, das Grundbuchamt Oberland und oft auch die liegenschaftlichen Besonderheiten besser, was die Abwicklung beschleunigt.