Notarkostenrechner
4. Rechtliche Hinweise (GebVN)
Grundsätze der Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN) im Kanton Bern.
Wie setzen sich Notarkosten im Kanton Bern zusammen?
Die Notariatsgebühren sind im Kanton Bern gesetzlich in der Gebührenverordnung (GebVN) geregelt. Je nach Geschäft gilt entweder ein Rahmentarif nach Vertragswert (z. B. beim Hauskauf oder bei einer Firmengründung) oder der effektive Zeitaufwand.
Was ist in der Grundgebühr alles inbegriffen? (Art. 3 GebVN)
Wenn eine Gebühr nach Vertragswert berechnet wird, sind darin bereits alle wichtigen Schritte enthalten:
- Entgegennahme Ihres Auftrags und Vorabklärung Ihres Anliegens
- Rechtliche Prüfung aller Unterlagen (z. B. Grundbuch, Handelsregister, Verträge)
- Ausarbeitung des Vertragsentwurfs in verständlicher Sprache
- Gemeinsame Besprechung und öffentliche Beurkundung (Unterzeichnung)
- Sichere Aufbewahrung der Originalurkunde (Urschrift) im Notariatsarchiv
- Erstellen der offiziellen Kopien (Ausfertigungen) für Sie und die Ämter
Gebühr nach Zeitaufwand (Art. 3a GebVN)
Bei Geschäften ohne festen Vertragswert (oder bei individuellen Beratungen) richtet sich das Honorar nach dem benötigten Zeitaufwand (unter Berücksichtigung der gesetzlichen Minimalgebühr).
Was gilt, wenn ein Geschäft abgebrochen wird? (Art. 4 GebVN)
Kommt ein Vertrag nach der Vorbereitung doch nicht zustande, wird nur der bis dahin tatsächlich geleistete Arbeitsaufwand verrechnet.
Ermässigung bei knappen finanziellen Mitteln oder Gemeinnützigkeit (Art. 4a GebVN)
Wir können die gesetzlichen Mindestgebühren reduzieren, wenn:
- eine Person Sozialhilfe bezieht,
- eine Person Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) bezieht, oder
- ein Verein oder eine Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist.
Transparente Kostenschätzung vorab (Art. 5 GebVN)
Selbstverständlich informieren wir Sie auf Wunsch immer vorab transparent über die voraussichtlichen Gebühren Ihres konkreten Anliegens.