Grundstückgewinnsteuer-Rechner (Kanton Bern)
Häufige Fragen
Das Steuergesetz des Kantons Bern erlaubt diverse Abzüge, die den steuerbaren Gewinn mindern. Dazu gehören:
• Die Notariats- und Grundbuchgebühren beim Kauf und Verkauf
• Maklerprovisionen (üblicherweise bis 2% des Verkaufspreises)
• Wertvermehrende Investitionen (z.B. Anbau, neue Heizung, Renovation)
• Die Handänderungssteuer.
Wichtig: Bewahren Sie alle Belege über Jahre hinweg gut auf!
• Die Notariats- und Grundbuchgebühren beim Kauf und Verkauf
• Maklerprovisionen (üblicherweise bis 2% des Verkaufspreises)
• Wertvermehrende Investitionen (z.B. Anbau, neue Heizung, Renovation)
• Die Handänderungssteuer.
Wichtig: Bewahren Sie alle Belege über Jahre hinweg gut auf!
Wenn Sie Ihr selbstbewohntes Eigenheim verkaufen und den Erlös innert angemessener Frist in ein neues Eigenheim im Kanton Bern (oder der Schweiz) investieren, können Sie die Steuer aufschieben. Das bedeutet: Sie zahlen vorerst keine oder weniger Steuern. Der Rechner berücksichtigt diesen Steueraufschub, wenn Sie die entsprechenden Felder ausfüllen.
Nein. Die Grundstückgewinnsteuer fällt, wie der Name sagt, nur auf den Gewinn an. Wenn der Verkaufspreis abzüglich Anlagekosten keinen Gewinn ergibt, ist keine Steuer geschuldet. Achtung: Die Handänderungssteuer kann je nach Situation dennoch anfallen.
Ja, das ist ein wichtiges Risiko. Im Kanton Bern besteht ein gesetzliches Pfandrecht auf dem Grundstück für die Gewinnsteuer. Zahlt der Verkäufer nicht, könnte das Amt auf Ihr neues Haus greifen. Als Ihr Notariat stellen wir sicher, dass der mutmassliche Steuerbetrag direkt vom Kaufpreis sichergestellt oder an das Steueramt überwiesen wird, um Sie als Käufer zu schützen.
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