Nachlassrechner (Erb- und Pflichtteil)
Nachlassvermögen:
Güterrechtliche Auseinandersetzung
Erbrechtliche Auseinandersetzung
Häufige Fragen
Im Kanton Bern sind Ehegatten und direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Sie erben also steuerfrei. Für alle anderen Personen (Geschwister, Nichten, Konkubinatspartner, Freunde) fallen je nach Verwandtschaftsgrad hohe Steuern an. Unser Rechner hilft, diese Folgen abzuschätzen.
Der Pflichtteil ist der gesetzliche Mindestanteil, den gewisse Erben (Ehegatten, Kinder) zwingend erhalten müssen. Seit der Erbrechtsrevision 2023 sind die Pflichtteile für Kinder gesunken, was Ihnen mehr Freiheit gibt ("freie Quote"). Ganz entziehen können Sie den Pflichtteil jedoch nur in extremen Ausnahmefällen (Enterbung). Mit einem Erbvertrag können Erben jedoch freiwillig auf den Pflichtteil verzichten.
Nein. Konkubinatspartner haben im Schweizer Gesetz kein gesetzliches Erbrecht und auch keinen Pflichtteil. Ohne Testament oder Erbvertrag geht Ihr Partner leer aus, und das Erbe fällt an Ihre Verwandten. Zudem zahlen Konkubinatspartner im Kanton Bern eine hohe Erbschaftssteuer (oft über 20%). Hier ist eine notarielle Beratung dringend empfohlen.
Die Nutzniessung ist eine beliebte Lösung für Ehepaare. Dabei erhält der überlebende Ehepartner das Recht, lebenslang in der Immobilie zu wohnen oder diese zu vermieten, auch wenn das Eigentum (teilweise) schon an die Kinder übergeht. Dies sichert den Partner ab und kann steuerlich optimiert werden.
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