Erbenschein
Das Wichtigste in Kürze
Legitimation: Er beweist gegenüber Banken, Versicherungen und dem Grundbuchamt, wer erbberechtigt ist.
Sicherheit: Der Notar prüft vor Ausstellung lückenlos die Familienverhältnisse und allfällige Testamente.
Dauer: Das Verfahren dauert in der Regel ca. 4–6 Wochen (inkl. Publikation im Amtsblatt).
Erbengemeinschaft: Der Schein bescheinigt nur, wer zur Gemeinschaft gehört – nicht, wer wie viel vom Erbe erhält (Quote).
Wofür brauche ich einen Erbenschein?
Nach einem Todesfall werden die Vermögenswerte des Verstorbenen oft "eingefroren". Die Bank sperrt Konten, die Versicherung zahlt nicht aus, und das Grundbuchamt ändert keinen Eigentümer. Warum? Weil diese Stellen sichergehen müssen, dass sie das Geld an die richtigen Personen auszahlen.
Der Erbenschein (im Kanton Bern auch Erbbescheinigung genannt) ist der Schlüssel, um diese Sperren zu lösen. Er ist eine amtliche Urkunde, die von uns als Notar ausgestellt wird und verbindlich bescheinigt, wer die rechtmässigen Erben sind.
Der Ablauf: Schritt für Schritt zum Erbenschein
Die Ausstellung ist ein formeller Prozess, der Sorgfalt verlangt:
- Auftragserteilung: Sie beauftragen uns mit der Ausstellung. Dafür benötigen wir den Todesschein und Angaben zu den möglichen Erben.
- Erbenermittlung: Wir bestellen Zivilstandsdokumente (z.B. Familienausweis), um die gesetzlichen Erben lückenlos zu ermitteln. Gleichzeitig prüfen wir, ob Testamente oder Erbverträge vorliegen.
- Annahme der Erbschaft: Wir klären ab, ob alle Erben die Erbschaft annehmen. Wer ausschlägt, erscheint nicht im Erbenschein.
- Öffentliche Publikation: Wir müssen den Erbgang im Amtsblatt veröffentlichen und eine Frist ansetzen, damit sich allfällige unbekannte Erben melden können.
- Ausstellung: Nach Ablauf der Frist und wenn keine Einsprachen vorliegen, stellen wir den Erbenschein aus.
Was steht im Erbenschein – und was nicht?
Der Erbenschein listet namentlich alle Personen auf, die zur Erbengemeinschaft gehören, und ihre jeweilige Quote am gesamten Nachlass (z.B. "Ehefrau zu 1/2, Sohn zu 1/4, Tochter zu 1/4").
Wichtig: Er sagt nichts darüber aus, wem welcher konkrete Gegenstand gehört. Er regelt nicht, wer das Haus oder das Auto bekommt. Das ist Gegenstand der späteren Erbteilung.
Komplexe Fälle
Besonders wichtig ist unsere Arbeit, wenn die Verhältnisse nicht "standard" sind:
- Testamente: Wenn ein Testament existiert, müssen wir prüfen, ob es gültig ist und wer darin als Erbe (nicht nur als Vermächtnisnehmer) eingesetzt wurde.
- Auslandsbezug: Wenn Erben im Ausland leben, müssen wir oft mit Konsulaten zusammenarbeiten, um Unterschriften zu beglaubigen.
- Minderjährige Erben: Hier muss oft die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) involviert werden.
Kosten und Gebühren
Die Kosten setzen sich zusammen aus der Notariatsgebühr (nach Aufwand und Bedeutung) sowie den Auslagen für Staatsgebühren (Zivilstandsamt, Amtsblatt-Publikation).
Nutzen Sie unseren Gebührenrechner für eine unverbindliche Schätzung.
Checkliste: Das brauchen wir von Ihnen
Todesurkunde: Original oder Kopie (vom Zivilstandsamt).
Familienbüchlein: Hilft uns, die Verwandtschaftsverhältnisse schnell zu erfassen.
Adressliste: Aktuelle Adressen aller bekannten Erben (Kinder, Ehepartner etc.).
Testamente: Falls Sie wissen, dass ein handschriftliches Testament existiert, müssen Sie dieses zwingend abgeben.