Erbenschein
Das Wichtigste in Kürze
Legitimation: Er beweist gegenüber Banken, Versicherungen und dem Grundbuchamt, wer erbberechtigt ist.
Sicherheit: Der Notar prüft vor Ausstellung lückenlos die Familienverhältnisse und allfällige Testamente.
Dauer: Das Verfahren dauert in der Regel ca. 4–6 Monate, falls die Ausschlagungsfrist von 3 Monaten abgewartet werden muss. Bei sofortiger Annahme der Erbschaft dauert es weniger lang.
Erbengemeinschaft: Der Erbenschein sagt nur, wer zur Gemeinschaft gehört – nicht, wer wie viel vom Erbe erhält (Quote).
Wofür brauche ich einen Erbenschein?
Nach einem Todesfall werden die Vermögenswerte des Verstorbenen oft "eingefroren". Die Bank sperrt Konten, die Versicherung zahlt nicht aus, und das Grundbuchamt ändert keinen Eigentümer. Warum? Weil diese Stellen sichergehen müssen, dass sie das Geld an die richtigen Personen auszahlen.
Der Erbenschein (im Kanton Bern auch Erbenschein oder Erbgangsurkunde genannt) ist der Schlüssel, um diese Sperren zu lösen. Er ist eine amtliche Urkunde, die von uns als Notar ausgestellt wird und verbindlich bescheinigt, wer die rechtmässigen Erben sind.
Der Ablauf: Schritt für Schritt zum Erbenschein
Die Ausstellung ist ein formeller Prozess, der Sorgfalt verlangt:
- Auftragserteilung: Sie beauftragen uns im Siegelungsprotokoll als Inventarnotar. Anschliessend erhalten wir von der Behörde den Auftrag zur Erstellung des Inventars, zur Eröffnung von allfälligen Testamenten und Erbverträgen und zur Ausstellung des Erbenscheins.
- Erbenermittlung: Wir bestellen Zivilstandsdokumente (z.B. Familienausweis), um die gesetzlichen Erben lückenlos zu ermitteln. Gleichzeitig prüfen wir, ob Testamente oder Erbverträge vorliegen.
- Annahme der Erbschaft: Wir klären ab, ob alle Erben die Erbschaft annehmen. Wer ausschlägt, erscheint nicht im Erbenschein.
- Öffentliche Publikation: In gewissen Fälllen müssen wir den Erbgang im Amtsblatt veröffentlichen und eine Frist ansetzen, damit sich allfällige unbekannte Erben melden können. Dies ist aber ein Ausnahmefall.
- Ausstellung: Nach Ablauf der Ausschlagungs- und Einsprachefrist, stellen wir den Erbenschein aus.
Was steht im Erbenschein – und was nicht?
Der Erbenschein listet namentlich alle Personen auf, die zur Erbengemeinschaft gehören.
Wichtig: Er sagt nichts darüber aus, wem welcher konkrete Gegenstand gehört. Er regelt nicht, wer das Haus oder das Auto bekommt. Das ist Gegenstand der späteren Erbteilung.
Komplexe Fälle
Besonders wichtig ist unsere Arbeit, wenn die Verhältnisse nicht "standard" sind:
- Testamente und Erbverträge: Wenn ein Testament oder Erbvertrag existiert, werden wir diese den gesetzlichen und eingesetzten Erben schriftlich eröffnen (per Post zustellen) und darin auf Rechte und Pflichten hinweisen.
- Auslandsbezug: Wenn Erben im Ausland leben, werden die Kommunikationswege oft spürbar länger.
- Minderjährige Erben: Hier muss oft die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) involviert werden.
Kosten und Gebühren
Die Kosten setzen sich zusammen aus der Notariatsgebühr (bei Nachlässen nach gestaffeltem Rahmentarif), Honorar und Auslagen.
Nutzen Sie unseren Gebührenrechner für eine unverbindliche Schätzung.
Checkliste: Das benötigen wir
Zivilstandsdokumenten: Wir fordern aktuelle Auszüge beim Zivlstandsamt an (z.B. Familienausweis und Ausweis über den registrierten Familienstand).
Adressliste: Aktuelle Adressen aller bekannten Erben (Kinder, Ehepartner etc.).
Testamente: Falls Sie wissen, dass ein handschriftliches Testament existiert, müssen Sie dieses zwingend abgeben.