Erbvertrag
Das Wichtigste in Kürze
Bindung: Was vereinbart ist, gilt. Einseitige Änderungen sind nicht mehr möglich. Das schafft Verlässlichkeit für alle Beteiligten.
Erbverzicht: Erben (oft Kinder) können im Vertrag gegen eine Abfindung auf ihren Pflichtteil verzichten – ideal für Unternehmensnachfolgen oder Meistbegünstigung.
Partner absichern: Unverheiratete Paare oder Patchwork-Familien können sich gegenseitig maximal absichern und individuelle Regelungen treffen.
Öffentliche Urkunde: Ein Erbvertrag muss zwingend von einem Notar öffentlich beurkundet werden, um gültig zu sein.
Unterschied zum Testament
Ein Testament ist eine "letztwillige Verfügung". Das heisst: Sie verfügen alleine und können es jederzeit ändern. Das gibt Ihnen Freiheit, schafft aber Unsicherheit bei Ihren Angehörigen.
Der Erbvertrag hingegen ist eine zweiseitige (oder mehrseitige) Vereinbarung. Mindestens zwei Parteien einigen sich auf eine Erbregelung. Einmal unterschrieben und öffentlich beurkundet, sind Sie an den Inhalt gebunden. Eine Änderung ist nur möglich, wenn alle Vertragsparteien zustimmen und erneut beim Notar erscheinen. Diese Bindungswirkung ist das stärkste Merkmal des Erbvertrags.
Anwendungsfall 1: Erbverzicht der Kinder
Das klassische Beispiel: Ein Ehepaar besitzt ein Haus und möchte sicherstellen, dass der Überlebende darin wohnen bleiben kann, ohne die Kinder auszahlen zu müssen (die sonst ihren Pflichtteil fordern könnten).
In einem Erbvertrag verzichten die (erwachsenen) Kinder gegenüber ihren Eltern auf den Pflichtteil beim ersten Todesfall. Sie willigen ein, erst zu erben, wenn beide Elternteile verstorben sind. Dies sichert dem überlebenden Ehepartner die finanzielle Existenz und das Eigenheim. Ohne die Mitwirkung der Kinder wäre eine solch radikale Lösung oft nicht möglich.
Anwendungsfall 2: Erbauskauf
Manchmal benötigt ein Kind frühzeitig Kapital (z.B. für einen Hauskauf oder eine Firmengründung), während die anderen Geschwister warten können. Mit einem Erbauskauf erhält dieses Kind sofort eine Zahlung vom Erblasser und erklärt im Gegenzug im Erbvertrag, dass es damit künftig vollständig aus dem Erbe ausscheidet ("abgefunden" ist).
Dies schafft sofort klare Verhältnisse und verhindert späteren Streit darüber, wie viel diese frühere Zuwendung im Verhältnis zum restlichen Nachlass wert war.
Anwendungsfall 3: Patchwork-Familien & Konkubinat
Das Gesetz kennt keine "Patchwork-Familien". Ohne Regelung erben nur die leiblichen Kinder, Stiefkinder gehen leer aus. Mit einem Erbvertrag können Sie alle Kinder – leibliche wie angeheiratete – gleichstellen oder individuelle Quoten vereinbaren, denen alle zustimmen.
Auch für Konkubinatspaare bietet der Erbvertrag Sicherheit: Sie können sich gegenseitig als Erben einsetzen und dies vertraglich binden, damit die gegenseitige Absicherung nicht durch eine einseitige Testamentsänderung (z.B. nach einem Streit) ausgehebelt werden kann.
Anwendungsfall 4: Unternehmensnachfolge
Wer eine Firma an einen Nachfolger übergibt, braucht Sicherheit. Der Nachfolger will wissen, dass ihm die Firma nicht später durch Erbstreitigkeiten wieder entzogen wird. Ein Erbvertrag mit allen potenziellen Erben (die auf Ansprüche an der Firma verzichten und dafür anderswertig entschädigt werden) schafft das nötige stabile Fundament für das Überleben des Unternehmens.
Kosten für einen Erbvertrag
Der Erbvertrag ist eine Investition in die Zukunft.
Da alle Parteien an einen Tisch geholt werden, klärt er Konflikte oft schon im Vorfeld. Die Kosten für die öffentliche Beurkundung richten sich nach der kantonalen Gebührenverordnung.
Nutzen Sie unseren Online-Rechner für eine Kostenschätzung.
Checkliste: Erbvertrag vorbereiten
Parteien: Wer soll am Vertrag beteiligt sein? (Ehepartner, Kinder, Schwiegerkinder).
Zielsetzung: Was wollen Sie erreichen? (Meistbegünstigung, Erbverzicht, Unternehmenssicherung).
Gegenleistungen: Gibt es Abfindungen oder Schenkungen beim Erbverzicht zu regeln?
Vorbedingungen: Sind alle Parteien (z.B. Kinder) urteilsfähig und volljährig?