Öffentliches Inventar
Das Wichtigste in Kürze
Haftungsfalle: Wer eine Erbschaft ohne Vorbehalt annimmt, haftet auch mit seinem Privatvermögen für Schulden des Verstorbenen.
Begrenzung: Mit dem öffentlichen Inventar haften Sie nur für die Schulden, die darin verzeichnet sind (mit Ausnahmen).
Eile geboten: Das Gesuch muss zwingend innert 1 Monat nach dem Todesfall gestellt werden.
Schuldenruf: Gläubiger müssen sich innert Frist melden, sonst gehen ihre Forderungen unter.
Warum brauche ich ein öffentliches Inventar?
Erben heisst nicht nur Vermögen erhalten, sondern oft auch Schulden übernehmen. Das Schweizer Erbrecht ist hier streng: Wer eine Erbschaft annimmt, haftet solidarisch und unbeschränkt – also auch mit dem eigenen, privaten Ersparten – für alle offenen Rechnungen, Kredite und Hypotheken des Verstorbenen.
Wenn Sie vermuten, dass der Verstorbene überschuldet war oder die finanziellen Verhältnisse völlig unklar sind (z.B. bei Unternehmern oder Personen mit unübersichtlichen Geschäften), ist Vorsicht geboten. Das öffentliche Inventar ist Ihr "Rettungsanker": Es verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie sich entscheiden.
Der Ablauf im Detail
Das Verfahren ist komplex und strikt geregelt:
- Gesuch (Frist: 1 Monat): Innert einem Monat nach dem Tod müssen Sie beim Regierungsstatthalter das Gesuch um Aufnahme eines öffentlichen Inventars stellen.
- Schuldenruf (Rechnungsruf): Der beauftragte Notar veröffentlicht den Schuldenruf im Amtsblatt. Gläubiger haben einen Monat Zeit, sich zu melden.
- Inventaraufnahme: Der Notar erstellt ein detailliertes Verzeichnis aller Aktiven und der angemeldeten Passiven.
- Einsichtnahme & Entscheid: Nach Abschluss (ca. 4-6 Monate später) können Sie das Resultat einsehen. Erst jetzt müssen Sie sich entscheiden:
- Annahme unter öffentlichem Inventar: Sie haften nur für die inventarisierten Schulden.
- Ausschlagung: Sie lehnen ab und haften für nichts.
- Amtliche Liquidation: Der Nachlass wird von Amtes wegen verwertet.
Wann ist es sinnvoll?
Wir raten zum öffentlichen Inventar, wenn:
- Unternehmer: Der Verstorbene hatte eine Einzelfirma und Sie kennen die Buchhaltung nicht.
- Chaos: Die Wohnung ist voller ungeöffneter Mahnungen, aber Sie finden keine Übersicht.
- Auslandsbezug: Es ist unklar, ob im Ausland noch Schulden bestehen.
- Bürgschaften: Sie befürchten, dass der Verstorbene für Schulden Dritter gebürgt hat.
Die Haftungsgrenze
Der grosse Vorteil: Wenn Sie die Erbschaft "unter öffentlichem Inventar annehmen", haften Sie nicht für Schulden, die nicht angemeldet wurden (Ausnahmen: Pfandgesicherte Forderungen wie Hypotheken und gewisse Steuern). Das gibt Ihnen die nötige Sicherheit, um ein Erbe anzutreten, das vielleicht auf den ersten Blick riskant wirkte.
Kostenrisiko beachten
Das Verfahren ist formalistisch und aufwendig (Amtsblatt, Notar, Inventaraufnahme). Die Kosten belaufen sich schnell auf mehrere tausend Franken. Diese Kosten gehen zu Lasten des Nachlasses. Ist dieser leer (überschuldet), müssen die Erben, die das Inventar verlangt haben, die Kosten vorschiessen. Dieses Kostenrisiko müssen wir vorab besprechen.
Verschaffen Sie sich Klarheit über die Gebühren mit unserem Rechner.
Checkliste: Antrag stellen
Zeitfaktor: Melden Sie sich sofort. Die Frist von 1 Monat ist kurz.
Todesschein: Das offizielle Dokument zum Todeszeitpunkt.
Adressen: Liste aller bekannten Erben.
Verdachtsmomente: Welche Hinweise auf Schulden haben Sie? (Mahnungen, Betreibungsregisterauszüge).