Testament

Bestimmen Sie selbst, was mit Ihrem Vermögen geschieht. Nutzen Sie die neuen Freiheiten des revidierten Erbrechts (seit 2023) für individuelle Lösungen.

Das Wichtigste in Kürze

Ein Testament gibt Ihnen die Kontrolle zurück. Bestimmen Sie selbst, wer Ihr Vermögen erhält, statt das Gesetz entscheiden zu lassen.

Formfreiheit: Sie können ein Testament jederzeit handschriftlich verfassen oder für maximale Sicherheit öffentlich beurkunden lassen.

Absicherung: Schützen Sie Ihren Lebenspartner, da unverheiratete Paare gesetzlich kein Erbrecht haben.

Individuelle Quoten: Dank der Erbrechtsrevision 2023 haben Sie mehr Freiheiten, die freie Quote (Dispositionsmasse) zu verteilen.

Hinterlegung: Wir deponieren Ihr öffentliches Testament sicher, damit es im Todesfall garantiert gefunden und eröffnet wird.

Warum ein Testament sinnvoll ist

Wer kein Testament macht, überlässt die Verteilung seines Vermögens dem Gesetz. Die gesetzliche Erbfolge stammt aus einer Zeit klassischer Familienmodelle und passt oft nicht zur heutigen Realität. Unverheiratete Partner gehen leer aus, Stiefkinder werden nicht berücksichtigt und entfernte Verwandte erben, zu denen vielleicht kaum Kontakt bestand.

Mit einem Testament (letztwillige Verfügung) nehmen Sie das Zepter in die Hand. Sie können Erben einsetzen, Vermächtnisse ausrichten und Bedingungen formulieren – immer im Rahmen der gesetzlichen Pflichtteile. Seit der Revision des Erbrechts am 1. Januar 2023 sind diese Pflichtteile kleiner geworden, was Ihnen als Erblasser deutlich mehr Gestaltungsspielraum verschafft.


Öffentliches vs. eigenhändiges Testament

Sie haben zwei Möglichkeiten, ein Testament zu errichten:

  • Eigenhändiges Testament: Sie schreiben Ihren letzten Willen von A bis Z von Hand, datieren und unterschreiben ihn. Der Vorteil: Es kostet nichts und geht schnell. Der Nachteil: Es schleichen sich oft Formfehler oder inhaltliche Unklarheiten ein, die das Testament anfechtbar oder ungültig machen. Zudem besteht die Gefahr, dass es nicht gefunden wird.
  • Öffentliches Testament: Wir beurkunden Ihren Willen als Notar unter Mitwirkung von zwei Zeugen. Wir prüfen Ihre Urteilsfähigkeit und stellen sicher, dass alle Formulierungen juristisch präzise und durchsetzbar sind. Das Original wird sicher im Notariat oder bei der Amtsstelle verwahrt. Dies bietet maximale Rechtssicherheit.

Ihr Baukasten: Was Sie regeln können

Ein Testament bietet vielfältige Instrumente zur individuellen Nachlassplanung:

  • Erbeinsetzung: Sie bestimmen eine Person, die einen Bruchteil Ihres Nachlasses erhält (z.B. "Meine Nichte zu 25%"). Diese Person wird Mitglied der Erbengemeinschaft.
  • Vermächtnis (Legat): Sie wenden jemandem einen bestimmten Vermögenswert (z.B. Schmuck, Auto, Geldbetrag) zu, ohne dass diese Person Erbe wird. Der Vermächtnisnehmer haftet nicht für Schulden.
  • Teilungsvorschriften: Sie bestimmen, wer welchen Gegenstand "auf Anrechnung" übernehmen darf (z.B. "Der Sohn übernimmt die Liegenschaft"). Dies verhindert Streit um konkrete Objekte.
  • Willensvollstreckung: Sie ernennen eine Vertrauensperson (z.B. den Notar), die Ihren Nachlass verwaltet, Schulden bezahlt und die Teilung durchführt.
  • Nutzniessung: Sie räumen dem überlebenden Ehepartner das Recht ein, Vermögenswerte (z.B. die Wohnliegenschaft) zu nutzen und Erträge daraus zu ziehen, während das Eigentum bereits auf die Nachkommen übergeht.

Das neue Erbrecht (seit 2023)

Die Revision hat vor allem die Pflichtteile angepasst:

  • Kein Elternpflichtteil mehr: Eltern haben keinen Anspruch mehr auf einen Pflichtteil.
  • Reduzierter Kindespflichtteil: Der Pflichtteil der Nachkommen beträgt nur noch 1/2 ihres gesetzlichen Erbanteils (früher 3/4).

Das Resultat: Ihre "freie Quote" ist grösser. Sie können nun über mindestens die Hälfte, oft sogar über mehr Ihres Vermögens völlig frei verfügen und damit Lebenspartner, Stiefkinder oder wohltätige Zwecke stärker begünstigen.


Güterrecht vor Erbrecht

Für Ehepaare ist wichtig zu wissen: Vor der Erbteilung findet die güterrechtliche Auseinandersetzung statt. Zuerst wird geklärt, was wem gehört. Erst das verbleibende Vermögen des Verstorbenen fällt in den Nachlass.

Mit einem Ehevertrag können Sie diese erste Stufe bereits massiv beeinflussen, indem Sie dem Partner beispielsweise den gesamten Vorschlag (alles, was während der Ehe erwirtschaftet wurde) zuweisen. Dies ist oft der effektivste Weg zur Meistbegünstigung.


Kosten für ein Testament

Die Kosten für eine öffentliche Beurkundung richten sich nach dem Zeitaufwand und teilweise nach dem Vermögenswert (Gebührenverordnung des Kantons Bern). Ein eigenhändiges Testament ist kostenlos, birgt aber Risiken.

Nutzen Sie unseren Gebührenrechner für eine erste Kostenschätzung oder kontaktieren Sie uns für eine Offerte.

Checkliste: Testament vorbereiten

Um Ihr Testament effizient aufzusetzen, machen Sie sich zu folgenden Punkten Gedanken:

Erben und Vermächtnisnehmer: Wen wollen Sie begünstigen? (Partner, Kinder, Patenkinder, Organisationen).

Vermögenswerte: Welche speziellen Gegenstände (Immobilien, Schmuck, Sammlungen) sollen an wen gehen?

Willensvollstrecker: Wünschen Sie jemanden, der die Verteilung professionell übernimmt?

Vorhandene Dokumente: Bringen Sie bestehende Eheverträge oder alte Testamente mit.

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen.