Willensvollstreckung
Das Wichtigste in Kürze
Entlastung: Wir übernehmen die gesamte Bürokratie, von der Steuererklärung bis zur Kündigung von Abos, damit Ihre Erben Zeit zum Trauern haben.
Neutralität: Als Aussenstehende verhindern wir Konflikte unter den Erben. Wir sind unparteilich und nur Ihrem Willen verpflichtet.
Kompetenz: Wir kennen das Erbrecht, das Steuerrecht und den Umgang mit Banken und Behörden aus täglicher Praxis.
Effizienz: Durch unsere Erfahrung wird der Nachlass schneller abgewickelt, was Kosten spart und Nerven schont.
Warum brauche ich einen Willensvollstrecker?
Ein Todesfall ist für eine Familie ein Ausnahmezustand. Die Trauer nimmt oft den ganzen Raum ein. Und genau in diesem Moment rollt eine Lawine von administrativen Aufgaben auf die Hinterbliebenen zu.
Oft sind die Erben überfordert oder uneinig. "Soll das Elternhaus verkauft werden?", "Wer bekommt den Schmuck?", "Wer kümmert sich um die Steuererklärung?". Solche Fragen führen schnell zu Spannungen, selbst in den besten Familien.
Als Willensvollstrecker sind wir der neutrale Fels in der Brandung. Wir treten an die Stelle des Verstorbenen und wickeln alles in seinem Sinne ab. Wir halten den Erben den Rücken frei und sorgen für eine geordnete, friedliche Abwicklung.
Unsere Aufgaben: Mehr als nur Verwalten
Stellen Sie sich uns als "Projektmanager" Ihres Nachlasses vor. Unsere Aufgaben sind umfassend und gesetzlich geregelt:
- Sicherung des Vermögens: Wir verschaffen uns sofort einen Überblick, sperren bei Bedarf Konten oder sichern Wertsachen, damit nichts "verschwindet".
- Verwaltung: Wir bezahlen offene Rechnungen (Todesfallkosten, Miete, Pflegeheim), kündigen Abos und Verträge und verwalten Liegenschaften (z.B. Heizöl nachbestellen, Mieter betreuen).
- Steuern & Inventar: Wir erstellen das Steuerinventar und füllen die letzte Steuererklärung für den Verstorbenen aus.
- Vermächtnisse ausrichten: Hat der Verstorbene dem Enkel einen Betrag versprochen? Wir sorgen dafür, dass das Geld direkt und unkompliziert ankommt.
- Erbteilung: Das ist das Ziel. Wir erstellen einen detaillierten Teilungsvorschlag, der fair für alle ist, und bereiten den Erbteilungsvertrag vor.
Warum ein Notar und nicht der "älteste Sohn"?
Oft wird ein Familienmitglied (z.B. der älteste Sohn oder eine Tante) als Willensvollstrecker eingesetzt. Das ist gut gemeint, führt aber oft zu Konflikten. Die anderen Erben könnten denken: "Warum entscheidet er allein über das Elternhaus? Bereichert er sich vielleicht heimlich?" Zudem fehlt Laien oft das nötige Fachwissen.
Als Notare in Thun sind wir zur absoluten Neutralität verpflichtet. Wir stehen nicht auf der Seite eines Kindes, sondern wir vertreten den Willen des Verstorbenen. Wir kennen das Steuerrecht im Kanton Bern, wissen, wie man mit Banken verhandelt und wie man Immobilien korrekt bewertet. Diese Professionalität nimmt die Emotionen aus den Sachfragen und schützt den Familienfrieden.
Wie setze ich einen Willensvollstrecker ein?
Das ist ganz einfach: Die Einsetzung muss in Ihrem Testament oder Erbvertrag erfolgen. Ein einziger Satz genügt: "Als Willensvollstrecker bestimme ich das Notariat Sigrist, Thun."
Wir empfehlen Ihnen, vorher kurz mit uns zu sprechen. Wir können Ihnen schon im Vorfeld sagen, worauf Sie achten müssen, damit die Abwicklung später reibungslos läuft, und können abschätzen, ob eine Willensvollstreckung in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Praktisches Beispiel
Herr Schmidt aus Thun stirbt. Er hinterlässt drei Kinder, die sich nicht besonders gut verstehen und in der ganzen Schweiz verstreut leben. Im Testament hat er uns als Willensvollstrecker eingesetzt. Wir übernehmen sofort: Wir kündigen die Wohnung, verkaufen das Auto, lösen die Bankkonten auf, bezahlen die Beerdigung und erledigen die Steuern. Wir erstellen ein Inventar und schlagen vor, das Ferienhaus zu verkaufen, da keines der Kinder es übernehmen will. Nach 9 Monaten ist alles geregelt. Jedes Kind erhält seinen Anteil bar ausgezahlt. Kein Streit, keine Tränen über Papierkram, nur eine saubere Abwicklung.
Kosten einer Willensvollstreckung
Das Honorar des Willensvollstreckers wird aus dem Nachlass bezahlt – es belastet also nicht das private Portemonnaie der Erben. Es richtet sich nach dem effektiven Aufwand und den üblichen Ansätzen im Kanton Bern. Oft spart ein professioneller Willensvollstrecker unter dem Strich Geld, weil er Steuerfehler vermeidet und teure Rechtsstreitigkeiten verhindert.
Nutzen Sie unseren Online-Rechner für eine erste Kostenschätzung.
Checkliste: Willensvollstreckung planen
Testament: Die Einsetzung muss zwingend in einem Testament oder Erbvertrag stehen.
Vermögensübersicht: Eine grobe Liste Ihrer Vermögenswerte hilft uns, den Aufwand abzuschätzen.
Adressliste: Eine Liste Ihrer mutmasslichen Erben erleichtert uns im Ernstfall den Start enorm.
Besprechung: Ein kurzes Gespräch mit uns schafft Klarheit über Ihre Erwartungen und unsere Möglichkeiten.