Ehevertrag

Individuelle Regelung des Güterstands für Ehepaare.

Das Wichtigste in Kürze

Der Ehevertrag: Massgeschneiderte Lösungen für Ihre Partnerschaft.

Güterstand: Individuelle Regelung statt gesetzlicher Standard.

Schutz: Sichert Firmenvermögen und Eigengut.

Vorsorge: Begünstigung des Partners im Todesfall.

Flexibilität: Jederzeit anpassbar durch neue Beurkundung.

Romantik mit Netz und doppeltem Boden

Romantik ist gut, Rechtssicherheit ist besser. Wenn Sie heiraten, leben Sie automatisch im Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Das heisst: Was Sie während der Ehe erwirtschaften, gehört beiden zur Hälfte. Was Sie in die Ehe mitbringen oder erben, bleibt Ihr Eigengut.

Das passt für viele, aber nicht für alle. Besonders Unternehmer, Paare mit grossen Vermögensunterschieden oder Patchwork-Familien sollten über einen Ehevertrag nachdenken. Als Notar in Thun berate ich Sie diskret und fair, damit Sie eine Lösung finden, die für beide stimmt.


Wann braucht man einen Ehevertrag?

Ein Ehevertrag ist nicht nur für Reiche. Hier sind typische Situationen:

  • Unternehmer: Wenn ein Partner eine Firma besitzt, will er oft verhindern, dass bei einer Scheidung die Hälfte der Firma an den Ex-Partner geht. Mit Gütertrennung bleibt die Firma beim Unternehmer.
  • Grosse Vermögensunterschiede: Wenn ein Partner viel Vermögen in die Ehe mitbringt (Erbschaft, Immobilien), will er das oft schützen.
  • Patchwork-Familien: Wenn beide Partner Kinder aus früheren Beziehungen haben, will man oft sicherstellen, dass das eigene Vermögen an die eigenen Kinder geht.
  • Schutz des überlebenden Partners: Mit einem Ehevertrag können Sie den überlebenden Partner besser absichern als das Gesetz es vorsieht (Meistbegünstigung).

Die Alternativen: Gütertrennung und Gütergemeinschaft

Mit einem Ehevertrag können Sie den Güterstand wechseln:

  • Gütertrennung: Es gibt kein gemeinsames Vermögen. Jeder behält, was er verdient. Das ist oft sinnvoll, wenn ein Partner ein hohes unternehmerisches Risiko trägt (Haftungsschutz) oder wenn man finanziell komplett unabhängig bleiben will. Nachteil: Bei Scheidung geht der Partner, der wegen der Kinderbetreuung weniger gearbeitet hat, oft leer aus.
  • Gütergemeinschaft: Alles gehört beiden gemeinsam (Gesamtgut). Das ist heute eher selten, kann aber aus steuerlichen Gründen oder zur Absicherung des überlebenden Ehegatten sinnvoll sein.
  • Modifizierte Errungenschaftsbeteiligung: Sie bleiben im gesetzlichen Güterstand, aber passen einzelne Punkte an (z.B. "Die Firma gehört zum Eigengut, nicht zur Errungenschaft").

Die "Meistbegünstigung": Schutz für den Partner

Der häufigste Grund für einen Ehevertrag ist nicht die Scheidung, sondern der Tod. Mit einem Ehevertrag können Sie vereinbaren, dass der überlebende Partner den gesamten Vorschlag (das während der Ehe gesparte Vermögen) erhält. Die Kinder (auch die gemeinsamen) gehen dann im ersten Schritt leer aus und erben erst, wenn auch der zweite Elternteil stirbt. Das sichert dem Überlebenden das Haus und den Lebensstandard.


Formvorschriften

Ein Ehevertrag muss öffentlich beurkundet werden. Sie kommen zu uns ins Notariat, wir besprechen Ihre Situation und Wünsche, und dann beurkunden wir den Vertrag. Beide Ehegatten müssen unterschreiben.


Kosten

Die Kosten richten sich nach dem Reinvermögen der Ehegatten (Vermögen minus Schulden). Für ein Ehepaar mit einem Reinvermögen von CHF 500'000 kostet ein Ehevertrag ca. CHF 800-1'500. Das ist eine Investition in die Sicherheit.


Kann man einen Ehevertrag später ändern?

Ja, jederzeit. Sie können einen neuen Ehevertrag abschliessen, der den alten ersetzt. Oder Sie können den Ehevertrag aufheben und wieder in den gesetzlichen Güterstand zurückkehren. Auch das muss beurkundet werden.


Praktisches Beispiel

Ein junger Schreinermeister aus Thun gründet eine GmbH. Seine Frau arbeitet Teilzeit als Lehrerin. Sie haben zwei Kinder. Ohne Ehevertrag würde bei einer Scheidung die Hälfte des Firmenwerts (der Errungenschaft) an die Frau gehen. Das könnte die Firma gefährden. Mit Gütertrennung bleibt die Firma beim Schreiner. Aber: Die Frau muss dann anders abgesichert werden (z.B. höherer Unterhalt, Lebensversicherung). Wir finden die faire Lösung.

Checkliste: Ehevertrag

So gehen Sie vor:

1. Inventar erstellen Listen Sie Ihre Vermögenswerte (Eigengut) auf.

2. Ziele definieren Was wollen Sie erreichen? (Schutz der Firma, Meistbegünstigung, Gütertrennung).

3. Beratung & Beurkundung Wir finden die passende juristische Lösung und beurkunden den Vertrag.

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen.