Güterrechtliches Inventar

Beweissicherung über Vermögenswerte.

Das Wichtigste in Kürze

Ordnung ist das halbe Leben – und beim Vermögen oft noch mehr.

Beweis: Klare Dokumentation der Vermögenswerte.

Stichtag: Hält den Bestand zu einem bestimten Zeitpunkt fest.

Schutz: Sichert Eigengut vor Vermischung mit der Errungenschaft.

Klarheit: Verhindert Streit bei Scheidung oder Tod.

Ordnung schafft Frieden

Wer bringt was in die Ehe ein? Wenn Sie heiraten, vermischt sich oft das Vermögen. Nach 10 Jahren weiss niemand mehr genau, wem das antike Klavier gehörte oder wer die Anzahlung für das Auto geleistet hat. Spätestens bei einer Scheidung oder beim Tod eines Ehegatten wird diese Frage brisant.

Ein güterrechtliches Inventar schafft Beweissicherheit. Es ist eine notariell beurkundete Liste aller Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Eheschliessung (oder später). Als Notar in Thun erstelle ich für Sie dieses wichtige Dokument, das Ihnen später viel Streit und Kosten ersparen kann.


Was ist das güterrechtliche Inventar?

Das güterrechtliche Inventar ist eine detaillierte Aufstellung aller Vermögenswerte und Schulden, die jeder Ehegatte zum Zeitpunkt der Eheschliessung (oder zu einem späteren Zeitpunkt) besitzt. Es dient als Beweis dafür, was zum Eigengut gehört und was zur Errungenschaft.


Warum ist das wichtig?

Die Schweiz kennt als gesetzlichen Güterstand die Errungenschaftsbeteiligung. Das bedeutet: Was Sie während der Ehe verdienen und ansparen, gehört zur Errungenschaft und wird bei Scheidung oder Tod hälftig geteilt. Aber was Sie vor der Ehe hatten oder geerbt/geschenkt bekommen haben, bleibt Ihr Eigengut.

Ohne Inventar ist es nach Jahren oft unmöglich zu beweisen, was Eigengut war. Das Gesetz vermutet dann, dass alles Errungenschaft ist. Das kann für den vermögenderen Ehegatten sehr nachteilig sein.


Was gehört ins Inventar?

Wir listen auf:

  • Vermögenswerte: Bankkonten, Wertschriften, Immobilien, Autos, Schmuck, Kunstgegenstände, Lebensversicherungen, Pensionskassenguthaben.
  • Schulden: Hypotheken, Kredite, Leasingverträge.
  • Besondere Gegenstände: Erbstücke, Geschenke, die Sie vor der Ehe erhalten haben.

Wichtig: Wir bewerten die Gegenstände zum Verkehrswert (Marktwert) zum Zeitpunkt der Inventarisierung.


Wann sollte man ein Inventar erstellen?

  • Vor der Hochzeit: Das ist der ideale Zeitpunkt. Dann ist klar dokumentiert, was jeder mitbringt.
  • Bei Erbschaft oder Schenkung während der Ehe: Wenn Sie während der Ehe erben oder eine grössere Schenkung erhalten, sollten Sie das inventarisieren lassen. So bleibt es Eigengut.
  • Bei grösseren Vermögensverschiebungen: Z.B. wenn ein Ehegatte ein Unternehmen gründet oder verkauft.

Der Ablauf

Sie kommen zu uns ins Notariat in Thun. Wir besprechen, welche Vermögenswerte und Schulden Sie haben. Sie bringen Belege mit (Kontoauszüge, Grundbuchauszüge, Fahrzeugausweise, Schätzungen). Wir erstellen eine detaillierte Liste und beurkunden sie. Beide Ehegatten unterschreiben.


Kosten

Die Kosten hängen vom Umfang des Vermögens ab. Für ein einfaches Inventar (wenige Positionen) rechnen Sie mit ca. CHF 300-600. Bei komplexen Vermögensverhältnissen (viele Immobilien, Firmen, Wertschriften) kann es mehr sein.


Unterschied zum Ehevertrag

Das Inventar ist kein Ehevertrag. Es ändert nichts am Güterstand. Es ist nur eine Beweissicherung. Wenn Sie den Güterstand ändern wollen (z.B. Gütertrennung vereinbaren), brauchen Sie einen Ehevertrag. Wir beraten Sie gerne.


Aufbewahrung

Das Inventar sollte sicher aufbewahrt werden (z.B. bei uns im Notariat, im Safe, bei einem Treuhänder). Es nützt nichts, wenn es bei einer Scheidung nicht mehr auffindbar ist.

Checkliste: Inventar

So bereiten Sie das Inventar vor:

1. Unterlagen sammeln Kontoauszüge, Wertschriften, Grundbuchauszüge, Fahrzeugpapiere.

2. Schätzungen Lassen Sie wertvolle Gegenstände (Schmuck, Kunst) schätzen.

3. Beurkundung Wir erstellen das Verzeichnis und beurkunden es offiziell.

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen.