Konkubinatsvertrag

Rechtliche Absicherung für unverheiratete Paare.

Das Wichtigste in Kürze

Modernes Zusammenleben braucht moderne Regeln.

Lücke: Das Gesetz bietet kaum Schutz für unverheiratete Paare.

Zusammenleben: Regelt Miete, Eigentum und Haushalt.

Absicherung: Ergänzt Testament und Vorsorgeauftrag.

Klarheit: Vermeidet Konflikte bei Trennung.

Liebe ohne Trauschein

Immer mehr Paare leben ohne Trauschein zusammen. Das ist modern, aber rechtlich riskant. Das Gesetz kennt das "Konkubinat" kaum. Wenn Sie sich trennen oder wenn ein Partner stirbt, stehen Sie oft schlechter da als Ehepaare. Ein Konkubinatsvertrag schafft Klarheit. Er ist kein "Romantik-Killer", sondern ein Zeichen von Verantwortung.

Als Notar in Thun berate ich Konkubinatspaare regelmässig. Wir helfen Ihnen, die Lücken des Gesetzes zu schliessen und Ihre Beziehung rechtlich abzusichern.


Die rechtlichen Lücken des Konkubinats

Das Schweizer Recht behandelt Konkubinatspaare fast wie Fremde. Das hat gravierende Folgen:

  • Kein Erbrecht: Wenn Ihr Partner stirbt, erben Sie nichts. Alles geht an die Kinder oder Eltern des Verstorbenen. Sie stehen auf der Strasse.
  • Keine Witwenrente: Die AHV und die Pensionskasse zahlen Ihnen nichts. Nur Ehegatten haben Anspruch auf Hinterlassenenleistungen.
  • Kein Unterhalt bei Trennung: Wenn Sie sich trennen, haben Sie keinen Anspruch auf Unterhalt – auch wenn Sie jahrelang wegen der Kinderbetreuung weniger gearbeitet haben.
  • Keine Güterteilung: Was Ihrem Partner gehört, bleibt seins. Sie haben keinen Anspruch auf die Hälfte, auch wenn Sie jahrelang gemeinsam gespart haben.

Was regelt der Konkubinatsvertrag?

Mit einem Konkubinatsvertrag können Sie viele dieser Lücken schliessen:

  • Wohnen: Wer darf in der Wohnung bleiben, wenn es kriselt? Wer zahlt die Miete? Wenn Sie gemeinsam ein Haus kaufen, wie werden die Anteile aufgeteilt?
  • Eigentum: Wem gehört der Fernseher, wem das Sofa? Eine Inventarliste schafft Klarheit. Besonders wichtig bei teuren Anschaffungen (Auto, Möbel).
  • Unterhalt: Zahlt einer dem anderen etwas, wenn er z.B. wegen der Kinderbetreuung weniger arbeitet? Das ist vertraglich regelbar.
  • Todesfall: Konkubinatspartner haben kein gesetzliches Erbrecht und keine Witwenrente! Sie müssen sich gegenseitig mit Testamenten und Lebensversicherungen absichern. Der Vertrag hält fest, was gewünscht ist.
  • Kinder: Wer zahlt was für die Kinder? Wie wird die Betreuung aufgeteilt?

Formvorschriften

Für den reinen Konkubinatsvertrag reicht die Schriftlichkeit. Aber oft sind damit Erbverträge oder Grundstücksgeschäfte verbunden, die beurkundet werden müssen. Wir empfehlen, den Vertrag notariell beurkunden zu lassen, damit er später nicht angezweifelt werden kann.


Ergänzende Massnahmen

Ein Konkubinatsvertrag allein reicht oft nicht. Wir empfehlen zusätzlich:

  • Testament oder Erbvertrag: Damit Sie sich gegenseitig beerben können.
  • Lebensversicherung: Damit der überlebende Partner finanziell abgesichert ist.
  • Vorsorgeauftrag: Damit der Partner im Ernstfall für Sie entscheiden kann.
  • Säule 3a: Konkubinatspartner können als Begünstigte eingesetzt werden (aber nur, wenn sie seit mindestens 5 Jahren zusammenleben oder gemeinsame Kinder haben).

Kosten

Berechnen Sie die ungefähren Notariatskosten schnell und einfach mit unserem Notarkostenrechner (kostenloser Service der Sigrist Notariat AG). Gerne unterbreiten wir Ihnen auch eine individuelle Offerte.


Praktisches Beispiel

Ein Paar lebt seit 10 Jahren zusammen, hat zwei Kinder. Sie arbeitet Teilzeit, er Vollzeit. Sie haben gemeinsam ein Haus gekauft (je zur Hälfte im Grundbuch). Ohne Konkubinatsvertrag: Wenn er stirbt, erben die Kinder seine Haushälfte. Sie muss die Kinder auszahlen oder das Haus verkaufen. Mit Konkubinatsvertrag und Testament: Sie erbt seine Haushälfte und kann im Haus bleiben. Die Kinder erben erst, wenn auch sie stirbt.

Checkliste: Konkubinat

Punkte, die Sie klären sollten:

1. Inventar erstellen Wem gehört was? Listen Sie Möbel und Wertgegenstände auf.

2. Budget klären Wer zahlt wie viel an Miete und Lebensunterhalt?

3. Gesamtheitliche Lösung Denken Sie auch an Testament und Vorsorgeauftrag!

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen.