Patientenverfügung

Medizinische Wünsche für den Ernstfall festhalten.

Das Wichtigste in Kürze

Bestimmen Sie selbst über Ihre medizinische Behandlung.

Medizin: Ihr Wille zu lebensverlängernden Massnahmen.

Entlastung: Nimmt Angehörigen schwierige Entscheidungen ab.

Klarheit: Regelt Reanimation, Beatmung und Organspende.

Selbstbestimmung: Gilt, wenn Sie nicht mehr urteilsfähig sind.

Selbstbestimmung bis zuletzt

In der Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen, wenn Sie sich nicht mehr äussern können. Wollen Sie künstlich beatmet werden? Wollen Sie lebensverlängernde Massnahmen um jeden Preis oder bevorzugen Sie eine palliative Behandlung? Diese Fragen sind schwer – aber sie im Voraus zu klären, ist ein Akt der Selbstbestimmung und der Fürsorge für Ihre Liebsten.

Als Notar in Thun berate ich Sie bei der Erstellung Ihrer Patientenverfügung. Das entlastet Ihre Angehörigen und die Ärzte von extrem schwierigen Entscheidungen. Wir erstellen oft eine Kombination aus Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung. Wir arbeiten dabei mit den Vorlagen der FMH (Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte) oder der Krebsliga, damit die Dokumente im Spital auch verstanden und akzeptiert werden.


Was ist eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem Sie festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie im Fall der Urteilsunfähigkeit wünschen oder ablehnen. Sie tritt in Kraft, wenn Sie sich nicht mehr äussern können (z.B. bei Koma, schwerer Demenz, Schlaganfall).


Was gehört in die Patientenverfügung?

Sie können sehr detailliert oder eher allgemein formulieren. Typische Punkte sind:

  • Wiederbelebung: Wollen Sie bei Herzstillstand reanimiert werden?
  • Künstliche Beatmung: Wollen Sie an ein Beatmungsgerät angeschlossen werden?
  • Künstliche Ernährung: Wollen Sie über eine Magensonde ernährt werden?
  • Dialyse: Wollen Sie bei Nierenversagen dialysiert werden?
  • Palliative Care: Wünschen Sie eine rein lindernde Behandlung (Schmerztherapie), wenn keine Heilung mehr möglich ist?
  • Organspende: Sind Sie bereit, Organe zu spenden?

Formvorschriften

Die Patientenverfügung muss schriftlich und datiert sein. Sie müssen sie eigenhändig unterschreiben. Eine Beurkundung ist nicht zwingend, aber empfehlenswert, weil dann klar ist, dass Sie bei der Unterzeichnung urteilsfähig waren. Wir können das für Sie erledigen.


Wo aufbewahren?

Die Patientenverfügung nützt nichts, wenn sie im Ernstfall nicht gefunden wird. Bewahren Sie sie auf:

  • Bei Ihrem Hausarzt (der trägt sie in Ihre Krankenakte ein).
  • Bei uns im Notariat.
  • Bei Ihren Angehörigen.
  • In Ihrer Brieftasche (eine Karte mit dem Hinweis "Ich habe eine Patientenverfügung").

Tipp: Tragen Sie eine Notfallkarte bei sich, auf der steht, wo Ihre Patientenverfügung hinterlegt ist.


Änderung und Widerruf

Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit ändern oder widerrufen. Am besten schreiben Sie eine neue Verfügung und datieren sie. Die alte wird damit ungültig. Wir empfehlen, die Verfügung alle paar Jahre zu überprüfen und zu bestätigen (neu datieren und unterschreiben), damit klar ist, dass sie noch Ihrem aktuellen Willen entspricht.


Unterschied zum Vorsorgeauftrag

Die Patientenverfügung regelt medizinische Entscheidungen. Der Vorsorgeauftrag regelt, wer für Sie entscheidet (Vermögensverwaltung, Personensorge). Beide Dokumente ergänzen sich perfekt. Wir erstellen sie oft zusammen.


Kosten

Die Erstellung einer Patientenverfügung kostet bei uns ca. CHF 200-400, je nachdem, wie detailliert Sie sie haben wollen. Wenn wir sie beurkunden, kommen noch ca. CHF 100-200 dazu.


Bindungswirkung für Ärzte

Ärzte müssen Ihre Patientenverfügung grundsätzlich beachten. Aber: Wenn die Verfügung unklar ist oder wenn sich die medizinischen Möglichkeiten seit der Erstellung stark verändert haben, können Ärzte davon abweichen. Deshalb ist es wichtig, die Verfügung klar und aktuell zu halten.

Checkliste: Patientenverfügung

Woran Sie denken müssen:

1. Werte klären Was ist Ihnen wichtig? (Lebensqualität vs. Lebensdauer).

2. Vertrauensperson Wer soll Ihre Wünsche durchsetzen?

3. Auffindbarkeit Hinterlegen Sie das Dokument beim Hausarzt und tragen Sie eine Hinweiskarte.

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen.