Vorsorgeauftrag

Selbstbestimmung bei Urteilsunfähigkeit.

Das Wichtigste in Kürze

Ihre "Vollmacht für den Ernstfall".

Vertretung: Sie bestimmen, wer für Sie entscheidet.

Schutz: Verhindert staatliche Massnahmen (KESB).

Umfang: Personensorge, Vermögenssorge und Rechtsverkehr.

Form: Handschriftlich oder öffentlich beurkundet.

Wer entscheidet, wenn ich es nicht mehr kann?

Niemand denkt gerne daran: Ein Unfall oder eine Demenz kann dazu führen, dass man nicht mehr selber entscheiden kann. Wer kümmert sich dann um Ihre Finanzen? Wer entscheidet im Spital? Wer öffnet Ihre Post? Diese Fragen sind nicht nur theoretisch – sie werden real, wenn Sie nach einem Schlaganfall im Koma liegen oder an Alzheimer erkranken.

Ohne Vorsorgeauftrag greift die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) ein. Das ist oft bürokratisch und teuer. Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie selbst, wer für Sie handeln soll (z.B. der Ehepartner, die Kinder oder ein Treuhänder). Als Notar in Thun berate ich Sie bei der Erstellung dieses wichtigen Dokuments. Die Investition in einen professionell erstellten Vorsorgeauftrag zahlt sich im Ernstfall mehrfach aus.


Die drei Säulen des Vorsorgeauftrags

  • Personensorge: Wer entscheidet über medizinische Behandlungen, Pflegeheim, Wohnort etc.?
  • Vermögenssorge: Wer verwaltet die Konten, zahlt Rechnungen, macht die Steuererklärung?
  • Rechtsverkehr: Wer vertritt Sie gegenüber Behörden, Vermietern und Versicherungen?

Sie können eine Person für alle drei Bereiche beauftragen oder verschiedene Personen (z.B. den Ehepartner für Personensorge, den Treuhänder für Vermögenssorge).


Formvorschriften

Der Vorsorgeauftrag muss entweder komplett von Hand geschrieben (wie ein Testament) oder öffentlich beurkundet werden. Die notarielle Beurkundung hat den Vorteil, dass wir Ihre Urteilsfähigkeit bestätigen und der Auftrag sicher beim Zivilstandsamt registriert wird. So wird er im Ernstfall sofort gefunden.


Registrierung beim Zivilstandsamt

Seit 2013 gibt es ein zentrales Register für Vorsorgeaufträge beim Zivilstandsamt. Wenn wir Ihren Auftrag beurkunden, melden wir ihn automatisch an. Wenn Sie ihn handschriftlich erstellen, sollten Sie ihn selbst registrieren lassen (kostet ca. CHF 75). So kann die KESB im Ernstfall sofort sehen, dass Sie einen Vorsorgeauftrag haben.


Wann wird der Vorsorgeauftrag gültig?

Erst dann, wenn Sie urteilsunfähig werden. Das muss durch ein ärztliches Zeugnis bestätigt werden. Die KESB prüft dann, ob der Vorsorgeauftrag gültig ist und ob der Beauftragte geeignet ist. Erst dann wird der Beauftragte offiziell eingesetzt. Vorher hat er keine Rechte.


Was sollte im Vorsorgeauftrag stehen?

  • Wer ist beauftragt? Name, Adresse, Geburtsdatum der beauftragten Person(en).
  • Was darf der Beauftragte? Detaillierte Aufgabenbeschreibung (Vermögensverwaltung, Gesundheitsentscheidungen, Wohnortwahl etc.).
  • Entschädigung: Soll der Beauftragte eine Entschädigung erhalten? (Bei Familienmitgliedern oft nein, bei Treuhändern ja).
  • Ersatzperson: Wer springt ein, wenn die erste Person verhindert ist?

Kosten

  • Beurkundung: Ca. CHF 300-600.
  • Registrierung beim Zivilstandsamt: Ca. CHF 75 (wird von uns erledigt).

Unterschied zur Patientenverfügung

Der Vorsorgeauftrag regelt, wer für Sie entscheidet. Die Patientenverfügung regelt, was medizinisch gemacht werden soll. Beide Dokumente ergänzen sich perfekt. Wir erstellen sie oft zusammen.


Praktisches Beispiel

Frau Weber, 65, alleinstehend, erleidet einen Schlaganfall. Sie kann nicht mehr sprechen oder entscheiden. Ohne Vorsorgeauftrag würde die KESB einen Beistand einsetzen (Kosten: mehrere tausend Franken pro Jahr). Mit Vorsorgeauftrag: Ihre Tochter wurde von ihr als Beauftragte eingesetzt. Die Tochter meldet sich bei der KESB, legt den Vorsorgeauftrag und das ärztliche Zeugnis vor. Die KESB bestätigt die Einsetzung. Die Tochter kann nun das Bankkonto verwalten, die Rechnungen bezahlen und über die Pflege entscheiden. Alles läuft reibungslos, die Mutter ist abgesichert.


Häufige Fehler

  • Nicht registriert: Viele Vorsorgeaufträge werden nie beim Zivilstandsamt registriert. Dann findet die KESB sie im Ernstfall nicht.
  • Zu vage: "Meine Frau soll alles regeln" reicht nicht. Es muss klar sein, was genau sie darf.
  • Veraltete Beauftragung: Sie haben vor 20 Jahren Ihren Bruder beauftragt, der jetzt selbst dement ist. Überprüfen Sie Ihren Vorsorgeauftrag regelmässig!

Checkliste: Vorsorgeauftrag

Schritt für Schritt zur Absicherung:

1. Person wählen Wen vertrauen Sie absolut? (Partner, Kinder, Treuhänder).

2. Erstellen Handschriftlich schreiben oder beim Notar beurkunden lassen.

3. Registrieren Eintrag beim Zivilstandsamt sicherstellen.

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen.