Dienstbarkeitsvertrag
Das Wichtigste in Kürze
Regelung: Klare Verhältnisse zwischen Nachbarn (Wegrecht, Näherbaurecht).
Nutzung: Wohnrecht und Nutzniessung zur Absicherung von Familienmitgliedern.
Sicherheit: Grundbucheintrag schafft Klarheit für Generationen.
Form: Öffentliche Beurkundung ist meist Voraussetzung für die Gültigkeit.
Rechte und Lasten am Grundstück
Eine Dienstbarkeit (Servitut) ist ein Recht an einem fremden Grundstück. Sie gibt dem Berechtigten die Befugnis, das Grundstück in bestimmter Weise zu nutzen (z.B. darüber zu fahren) oder verlangt vom Eigentümer, gewisse Handlungen zu unterlassen (z.B. nicht höher als 5 Meter zu bauen).
Als Notar in Thun erstelle ich klare und präzise Dienstbarkeitsverträge. Oft sind alte Dienstbarkeiten unklar formuliert und führen zu Streit. Wir sorgen für Rechtssicherheit – auch für kommende Generationen.
Typische Dienstbarkeiten
- Wegrecht / Fusswegrecht: Das Recht, über das Nachbargrundstück zu fahren oder zu gehen. Wichtig: Wer zahlt den Unterhalt des Weges? (Oft nach Benützung).
- Nutzniessung: Das Recht, eine Liegenschaft zu nutzen und die Erträge (Mieten) zu behalten, als wäre man Eigentümer. Der Nutzniesser zahlt dafür den Unterhalt und die Hypothekarzinsen. Oft eingesetzt bei Erbvorbezügen (Eltern schenken Haus an Kinder, behalten aber die Nutzniessung).
- Wohnrecht: Das Recht, in einem Haus oder einer Wohnung zu wohnen. Im Gegensatz zur Nutzniessung ist es persönlich (nicht übertragbar) und man zahlt keine Steuern auf den Eigenmietwert (je nach Ausgestaltung), aber man darf es auch nicht vermieten.
- Näherbaurecht: Das Recht, näher an die Grenze zu bauen, als es das Baureglement eigentlich erlaubt.
- Durchleitungsrecht: Das Recht, Werkleitungen (Wasser, Strom, Abwasser) durch das Nachbargrundstück zu führen.
Errichtung und Eintragung
Dienstbarkeiten entstehen erst mit dem Eintrag im Grundbuch. Dafür braucht es einen öffentlichen beurkundeten Dienstbarkeitsvertrag (bei den meisten Dienstbarkeiten) oder zumindest eine beglaubigte schriftliche Erklärung (bei gewissen einfacheren Fällen). Wir beraten Sie, welche Form nötig ist, erstellen den Vertrag und melden ihn beim Grundbuchamt an.
Löschung von Dienstbarkeiten
Alte, nicht mehr genutzte Dienstbarkeiten können das Grundbuch "verstopfen" und den Wert einer Liegenschaft mindern. Eine Löschung ist aber nur möglich, wenn der Berechtigte zustimmt. Wir helfen Ihnen, Verhandlungen zur Ablösung oder Löschung von alten Lasten zu führen und beurkunden die Löschung.
Kosten
- Notariatsgebühren: Ca. CHF 300-800, je nach Komplexität und Wert.
- Grundbuchgebühren: Ca. CHF 100-200 pro Dienstbarkeit.
Checkliste: Dienstbarkeit
1. Plan (Geometer) Brauchen wir einen Plan (Mutationsskizze), um den Verlauf des Weges/Leitung genau zu zeigen?
2. Unterhalt Regeln Sie, wer den Weg/Unterhalt bezahlt (z.B. 50/50 oder nach Benützung).
3. Entschädigung Zahlt der Nachbar etwas für das Recht (einmalig oder wiederkehrend)?