Grundstückversteigerung

Begleitung bei freiwilligen oder amtlichen Versteigerungen.

Das Wichtigste in Kürze

Zum Ersten, zum Zweiten und zum Dritten! Die Versteigerung ist der direkteste Weg zum maximalen Preis – transparent und verbindlich.

Marktwert: Ermittlung des wahren Werts durch das Spiel von Angebot und Nachfrage.

Erben: Ideale Lösung bei Streitigkeiten in Erbengemeinschaften (interne Versteigerung).

Zuschlag: Ein rechtsgültiger Kaufvertrag entsteht sofort per Hammerschlag.

Sicherheit: Amtliche Leitung und Beurkundung durch den Notar garantiert Fairness.

Zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten!

Eine Versteigerung (Auktion) ist der spannendste Weg, eine Immobilie zu verkaufen. Man nutzt den Wettbewerb der Bieter, um den maximalen Preis zu erzielen. Man unterscheidet zwei Arten:

Als Notar in Thun begleite ich regelmässig Versteigerungen. Sie sind ein mächtiges Instrument, um den wahren Marktwert einer Immobilie zu ermitteln – aber sie müssen sorgfältig vorbereitet werden.


1. Die freiwillige öffentliche Versteigerung

Sie als Eigentümer entscheiden sich, Ihr Haus nicht "freihändig" zu verkaufen, sondern zu versteigern. Das macht Sinn bei:

  • Sehr begehrten Objekten: Liebhaberobjekte (z.B. historisches Bauernhaus, Seegrundstück). Hier kann der Wettbewerb den Preis in die Höhe treiben.
  • Erbengemeinschaften: Die Erben können sich nicht auf einen Preis einigen. Die Versteigerung ist objektiv und fair.
  • Zeitdruck: Sie wollen schnell verkaufen. Die Versteigerung schafft einen festen Termin und Verbindlichkeit.

Ablauf der freiwilligen Versteigerung

Der Prozess folgt klaren gesetzlichen und reglementarischen Regeln:

  1. Versteigerungsbedingungen: Wir erstellen den "Spielregel-Katalog". Dieser enthält die Grundstückbeschreibung, Details zur Anzahlung, den Verzicht auf Gewährleistung und den Termin für die Restzahlung.
  2. Publikation & Auflage: Die Bedingungen müssen öffentlich bekanntgemacht und vor dem Termin öffentlich aufgelegt werden.
  3. Der Versteigerungsakt: Gebote müssen auf einen bestimmten Betrag lauten. Nach dem dritten Ausruf erfolgt der Zuschlag. Wichtig: Der Notar kann einen provisorischen Zuschlag erteilen, während der Veräusserer sich den definitiven Zuschlag (z.B. bei Nichterreichen eines Mindestpreises) vorbehalten kann.
  4. Rechtswirkung des Zuschlags: Mit dem definitiven Zuschlag kommt der Kaufvertrag zustande – und zwar mündlich, ohne öffentliche Beurkundung. Nutzen und Gefahr gehen in diesem Moment auf den Erwerber über.
  5. Eigentumsübergang: Anders als beim normalen Kaufvertrag ist der Vertrag mit dem Zuschlag sofort perfekt. Das Eigentum geht jedoch erst mit der Anmeldung und Eintragung im Grundbuch auf den Käufer über.

2. Die amtliche (zwangsweise) Versteigerung

Hier wird das Grundstück vom Betreibungsamt verwertet, weil der Eigentümer Schulden hat. Das ist die "Zwangsverwertung". Auch hier können wir Sie beraten, wenn Sie als Interessent mitbieten wollen.

Wichtig: Bei der Zwangsversteigerung müssen Sie die Lastenverzeichnisse genau prüfen. Welche Schulden lasten auf dem Grundstück? Welche werden durch den Versteigerungserlös gedeckt, welche bleiben bestehen? Wir prüfen das für Sie und warnen Sie vor Risiken.


Vorteile der Versteigerung

  • Maximaler Preis: Der Wettbewerb kann den Preis über den Schätzwert treiben.
  • Verbindlichkeit: Mit dem Zuschlag ist der Vertrag perfekt. Keine langwierigen Verhandlungen mehr.
  • Transparenz: Alle Bieter haben die gleichen Informationen und Chancen.

Nachteile und Risiken

  • Risiko des Mindererlöses: Wenn wenig Interesse besteht, kann der Preis unter dem Schätzwert liegen.
  • Kosten: Die Versteigerung kostet Geld (Publikation, Notariatsgebühren).
  • Kein Zurück: Mit dem Zuschlag sind Sie gebunden. Sie können nicht mehr verhandeln.

Kosten

Berechnen Sie die ungefähren Notariatskosten schnell und einfach mit unserem Notarkostenrechner (kostenloser Service der Sigrist Notariat AG). Gerne unterbreiten wir Ihnen auch eine individuelle Offerte.

Checkliste: Versteigerung

So gelingt das Bieten:

1. Finanzierung Haben Sie die Anzahlung (oft 10-20%) und das Zahlungsversprechen der Bank bereit?

2. Bedingungen Lesen Sie die Steigerungsbedingungen genau. Gibt es Dienstbarkeiten, die Sie übernehmen müssen?

3. Besichtigung Prüfen Sie das Objekt auf Herz und Nieren. Bei der Versteigerung gibt es in der Regel keine Garantie (gekauft wie gesehen).

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen.