Realteilung
Das Wichtigste in Kürze
Auflösung: Der saubere Weg, Miteigentum oder eine Erbengemeinschaft zu beenden.
Fairness: Land gegen Land statt Land gegen Geld. Jeder bleibt Eigentümer.
Steuern: Oft "handänderungssteuerfrei", da wirtschaftlich nur das Eigentum "umgeformt" wird.
Unabhängigkeit: Nach der Teilung entscheiden Sie wieder allein über Ihr Grundstück.
Was ist eine Realteilung?
Wenn mehrere Personen ein Grundstück gemeinsam besitzen (z.B. Geschwister nach einer Erbschaft oder ein geschiedenes Ehepaar), gibt es oft Streit über die Nutzung. Die Lösung: Wir teilen das Grundstück physisch in zwei oder mehr Teile auf. Bruder A erhält Parzelle 1, Schwester B erhält Parzelle 2. Das gemeinsame Eigentum wird aufgelöst, jeder ist danach Alleineigentümer seines Teils.
Wann lohnt sie sich?
- Erbengemeinschaften: Niemand will ausgezahlt werden, alle wollen Land behalten.
- Scheidung: Das gemeinsame grosse Haus mit Garten wird verkauft oder eben: Das Grundstück ist gross genug, um es in zwei Bauplätze zu teilen.
- Geschäftspartner: Die gemeinsame Immobilien-AG wird aufgelöst.
Der Ablauf in 5 Schritten
- Einigung: Alle Eigentümer müssen sich über die neue Grenzziehung einig sein.
- Vermessung: Der Geometer erstellt den Mutationsplan (technische Teilung).
- Baubewilligung: Die Gemeinde prüft, ob die neuen Parzellen bebaubar sind.
- Vertrag: Wir beurkunden den "Realteilungsvertrag". Darin steht, wer welche Parzelle kriegt und wer allenfalls eine Ausgleichszahlung leisten muss (wenn die Parzellen nicht gleich viel wert sind).
- Grundbuch: Mit dem Eintrag werden die neuen Eigentumsverhältnisse wirksam.
Steuerliches Privileg
Der grosse Vorteil: Im Kanton Bern ist die reine Realteilung oft handänderungssteuerfrei. Solange die Werte der zugeteilten Grundstücke den bisherigen Quoten entsprechen (z.B. jeder hatte 50% und kriegt nun Land im Wert von 50%), fällt keine Steuer an. Wenn einer aber mehr Land bekommt und dafür Geld draufzahlt, ist dieser "Mehrwert" steuerpflichtig. Wir berechnen das genau für Sie.
Knackpunkt Hypotheken & Dienstbarkeiten
Was passiert mit der alten Hypothek, die auf dem ganzen Grundstück lastete? Sie muss "aufgeteilt" werden. Die Bank muss die Pfandhaft entlassen bzw. neu verteilen. Auch alte Wegrechte müssen neu zugewiesen werden. Das ist technisch anspruchsvoll, aber als Notar mein täglich Brot.
Kosten
Rechnen Sie mit Geometer- und Notariatskosten sowie Grundbuchgebühren. Bei einer einfachen Teilung im Wert von 1 Mio. liegen die Gesamtkosten oft zwischen CHF 3'000 und 6'000 (ohne Geometer). Der Geometer verrechnet nach Aufwand (Grenzpunkte).
Checkliste: Realteilung
1. Einvernehmen Sind sich alle Erben/Eigentümer einig? Ohne Konsens geht nur die (teure) Teilungsklage.
2. Wertausgleich Klären Sie, wer wem wie viel zahlen muss, falls die neuen Parzellen ungleich wertvoll sind.
3. Bank ins Boot holen Besprechen Sie die Aufteilung der Schulden (Hypotheken) frühzeitig.