Auflösung
Das Wichtigste in Kürze
Abschluss: Rechtssichere Auflösung und Liquidation der Gesellschaft.
Schuldenruf: Publikation im Handelsamtsblatt (SHAB) zum Schutz der Gläubiger.
Haftung: Vermeidung persönlicher Haftung durch korrekte Abwicklung.
Löschung: Endgültige Streichung aus dem Handelsregister nach Abschluss.
Steuern: Einholung der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Ein sauberer Abschluss
Jedes Unternehmen hat einen Lebenszyklus. Wenn die Zeit gekommen ist, die Türen zu schliessen – sei es wegen Pensionierung, Geschäftsaufgabe oder weil der Zweck erreicht ist –, muss die Firma ordentlich liquidiert werden. Einfach den Schlüssel umdrehen reicht nicht. Die Firma muss rechtlich "beerdigt" werden, damit keine Haftungsrisiken zurückbleiben.
Als Notar in Thun begleite ich Sie beim letzten Akt Ihrer Firma. Wir sorgen für einen sauberen Abschluss.
Der Ablauf der Liquidation
Die Liquidation ist ein streng formaler Prozess zum Schutz der Gläubiger:
- Auflösungsbeschluss: Die Generalversammlung beschliesst die Auflösung. Wir beurkunden diesen Beschluss. Die Firma heisst nun "Muster AG in Liquidation".
- Liquidatoren: Die GV wählt Liquidatoren (oft die bisherigen Verwaltungsräte). Sie wickeln die Geschäfte ab.
- Schuldenruf: Die Auflösung wird dreimal im SHAB publiziert. Gläubiger werden aufgefordert, sich zu melden.
- Sperrjahr: Das Vermögen darf erst nach einem Jahr (Sperrjahr) verteilt werden. Mit einem Revisor kann diese Frist auf 3 Monate verkürzt werden.
- Verteilung & Löschung: Sind alle Schulden bezahlt, wird der Rest an die Aktionäre verteilt. Nach Vorliegen der Steuer-Bestätigung wird die Firma gelöscht.
Alternativen zur Liquidation
Eine Liquidation dauert und kostet. Prüfen Sie Alternativen:
- Fusion: Lassen Sie die Firma von einer anderen Gesellschaft übernehmen (Absorptionsfusion). Das geht viel schneller.
- Verkauf: Verkaufen Sie den "Mantel" (die leere Hülle). Das ist legal, solange keine Schulden da sind.
Kosten
Neben den Notariatsgebühren für den Auflösungsbeschluss und die Löschungsanmeldung fallen Kosten für SHAB-Publikationen, Handelsregister und oft für Buchführung/Steuern an.
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Checkliste: Auflösung
1. Liquidator Bestimmen Sie eine Person (Wohnsitz Schweiz), die die Abwicklung übernimmt.
2. Buchhaltung Die Buchhaltung muss bis zum letzten Tag weitergeführt werden (Liquidationsbilanzen).
3. Steuern Klären Sie frühzeitig die steuerlichen Folgen (Liquidationsgewinnsteuer).