Handelsregisteranmeldung
Das Wichtigste in Kürze
Korrekt: Wir erstellen alle nötigen Formulare und Belege prüfungssicher.
Schnell: Elektronische Übermittlung und Express-Verfahren für eiligere Eintragungen.
Beglaubigung: Unterschriften schnell und unkompliziert beglaubigen lassen.
Rechtssicher: Vermeidung von Rückweisungen durch das Amt (und damit Zusatzkosten).
Mutationen: Wir managen alle Änderungen (Sitz, Zweck, Personal, Zeichnungsberechtigung).
Wann ist eine Anmeldung nötig?
Fast jede Änderung im Leben einer Firma muss im Handelsregister eingetragen werden. Man unterscheidet zwischen Änderungen, die eine öffentliche Beurkundung erfordern, und solchen, die nur angemeldet werden müssen.
Mit öffentlicher Beurkundung (Notariatsakt)
- Statutenänderungen (Firma, Zweck, Sitzverlegung in andere Gemeinde)
- Kapitalerhöhung / -herabsetzung
- Opting-out (Verzicht auf Revision)
Ohne öffentliche Beurkundung (Anmeldung)
- Adressänderung (Domizil) im gleichen Ort
- Personelle Mutationen (neue Geschäftsführer, Verwaltungsräte, Zeichnungsberechtigte)
- Löschung von Zeichnungsberechtigungen
Unser Service
Das Handelsregisteramt arbeitet streng formalistisch. Kleinste Fehler (z.B. falsche Begriffe in den Statuten oder fehlende Belege) führen zu Rückweisungen. Das kostet Zeit und Gebühren. Wir prüfen Ihre Unterlagen vorab auf Herz und Nieren und reichen sie elektronisch ein.
Unterschriftsbeglaubigung
Für die meisten Anmeldungen müssen die Unterschriften der zeichnungsberechtigten Personen beglaubigt werden. Dies können Sie unkompliziert bei uns erledigen. Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis (Pass oder ID) mit.
Kosten
Die Kosten setzen sich zusammen aus der Gebühr des Handelsregisteramtes (staatlich festgelegt) und dem Honorar des Notars (für Beurkundung oder Beglaubigung).
Für Beurkundungen nutzen Sie unseren kostenlosen Notarkostenrechner. Reine Beglaubigungen werden nach Tarif (kleinerer Aufwand) abgerechnet.
Checkliste: Anmeldung
1. Ausweise Gültiger Pass oder ID aller unterzeichnenden Personen.
2. Belege Wahlannahmeerklärungen, Rücktrittsschreiben oder Protokolle (wir bereiten diese vor).
3. Zeichnung Die Personen müssen persönlich unterschreiben (oder eine beglaubigte Unterschrift einreichen).