Kapitalerhöhung
Das Wichtigste in Kürze
Wachstum: Finanzieren Sie Investitionen oder Expansionen durch neues Eigenkapital.
Investoren: Beteiligen Sie neue Partner oder Mitarbeiter am Unternehmen.
Flexibilität: Nutzen Sie das Kapitalband für schnelle Anpassungen (neu seit 2023).
Liquidität: Stärken Sie Ihre Bilanz durch Barmittel oder Sacheinlagen.
Sicherheit: Rechtssichere Abwicklung aller Schritte (Bezugsrechte, Kapitalerhöhungsbericht, Prüfungsbestätigung).
Wege zum Kapital
Eine Kapitalerhöhung ist ein strategischer Schritt. Es gibt verschiedene Varianten:
- Ordentliche Erhöhung: Der klassische Weg. Die GV beschliesst Betrag und Konditionen. Ideal für einmalige Investitionsrunden.
- Kapitalband (Genehmigte Erhöhung): Die flexible Lösung. Der Verwaltungsrat erhält die Kompetenz, das Kapital innerhalb einer Bandbreite (z.B. +/- 50%) über bis zu 5 Jahre anzupassen. Perfekt für Start-ups und dynamisches Wachstum.
- Bedingte Erhöhung: Für Wandelanleihen oder Mitarbeiteroptionen. Das Kapital entsteht erst, wenn das Recht ausgeübt wird.
Geld oder Sachwerte?
Das Kapital muss nicht zwingend fliessen. Sie können auch Werte einbringen:
- Barliberierung: Der Standard. Einzahlung auf ein Sperrkonto.
- Sacheinlage: Einbringen von Maschinen, Fahrzeugen oder Patenten. Erfordert einen Prüfungsbericht eines zugelassenen Revisors.
- Verrechnung: Umwandlung eines Darlehens in Eigenkapital ("Debt-Equity-Swap"). Häufig bei Sanierungen genutzt, um die Bilanz zu bereinigen.
Ablauf & Formalitäten
Wir führen Sie durch den Prozess:
- Beschluss: Die GV (oder der VR beim Kapitalband) beschliesst die Erhöhung. Dieser Beschluss wird öffentlich beurkundet.
- Durchführung: Zeichnung der neuen Aktien/Stammanteile und Einzahlung (oder Sacheinlagevertrag).
- Kapitalerhöhungsbericht: Der Verwaltungsrat bestätigt die korrekte Durchführung.
- Beurkundung: Der Notar stellt in einer zweiten Urkunde fest, dass alles korrekt ablief.
- Handelsregister: Anmeldung und Eintragung.
Kosten
Die Kosten setzen sich zusammen aus Notariatsgebühren (abhängig vom Erhöhungsbetrag), Handelsregistergebühren und evtl. der Emissionsabgabe (1% ab CHF 1 Mio. Freibetrag).
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Checkliste: Vorbereitung
1. Strategie festlegen Welche Art der Erhöhung? Bar oder Sacheinlage? Wer darf zeichnen?
2. Investoren / Aktionäre informieren Klären Sie Fragen zum Bezugsrecht vorab, um Konflikte zu vermeiden.
3. Bankkontakt (bei Bar) Kapitaleinzahlungskonto eröffnen. Das Geld muss vor der Feststellung dort liegen.
4. Revisor (bei Sacheinlage) Frühzeitig einen zugelassenen Revisor mandatieren für den Prüfungsbericht.