Sanierung
Das Wichtigste in Kürze
Frühwarnung: Rechtzeitiges Erkennen von Kapitalverlust und Überschuldung (Art. 725 OR).
Haftung: Schutz des Verwaltungsrates vor Verantwortlichkeitsklagen durch korrektes Handeln.
Sanierung: Kapitalerhöhung, Kapitalschnitt (Harmonika) oder Rangrücktritt zur Bilanzsanierung.
Neustart: Sicherung des Fortbestands Ihres Unternehmens durch gezielte Massnahmen.
Tempo: Schnelle und rechtssichere Beurkundung von Generalversammlungsbeschlüssen.
Handlungsbedarf bei Bilanzverlusten
Das Gesetz (OR) verpflichtet den Verwaltungsrat zum Handeln, wenn sich die finanzielle Lage verschlechtert. Passivität kann zur persönlichen Haftung führen.
1. Hälftiger Kapitalverlust (Art. 725a OR)
Zeigt die letzte Jahresbilanz, dass Aktiven abzüglich Schulden die Hälfte des Aktienkapitals und der gesetzlichen Reserven nicht mehr decken, muss der Verwaltungsrat unverzüglich eine Generalversammlung einberufen und Sanierungsmassnahmen beantragen.
2. Überschuldung (Art. 725b OR)
Wenn die Forderungen der Gläubiger weder zu Fortführungs- noch zu Veräusserungswerten gedeckt sind, muss der Verwaltungsrat eine Zwischenbilanz erstellen und prüfen lassen. Bestätigt sich die Überschuldung, muss grundsätzlich der Richter benachrichtigt werden, es sei denn, es liegen Rangrücktritte vor.
Typische Sanierungsmassnahmen
Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Umsetzung von Sanierungsmassnahmen:
- Kapitalschnitt ("Harmonika"): Herabsetzung des Kapitals zur Beseitigung der Unterbilanz mit gleichzeitiger Wiedererhöhung auf das erforderliche Mindestkapital.
- Kapitalerhöhung: Zuführung von neuem Eigenkapital durch bisherige oder neue Aktionäre (Investoren).
- Aufwertung: Aufwertung von Grundstücken oder Beteiligungen über die Anschaffungskosten hinaus (unter strengen Voraussetzungen).
Rangrücktritt statt Konkurs
Ein Rangrücktritt (Subordinationserklärung) kann die Benachrichtigung des Richters verhindern. Dabei tritt ein Gläubiger (oft der Aktionär) im Umfang der Unterdeckung hinter alle anderen Gläubiger zurück. Die Forderung wird "eingefroren", bis die Sanierung gelungen ist.
Kosten
Sanierungsmassnahmen wie Kapitalschnitt oder Kapitalerhöhung erfordern öffentliche Beurkundungen. Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Transaktion.
Nutzen Sie unseren kostenlosen Notarkostenrechner für eine Kostenschätzung.
Checkliste: Sanierung
1. Zwischenbilanz Erstellen Sie eine aktuelle Zwischenbilanz (evtl. geprüft durch Revisor).
2. Gläubiger Klären Sie Rangrücktritte oder Forderungsverzichte mit Gläubigern.
3. Beschluss Wir bereiten die GV-Protokolle für Kapitalschnitt oder -erhöhung vor.