Notarielle Dienstleistungen in den Bereichen Erbrecht, Immobilienrecht, Ehe- und Partnerschaftsrecht sowie Gesellschaftsrecht. Persönliche Beratung und professionelle Abwicklung aller Beurkundungen und Beglaubigungen direkt in Thun.
Unsere Dienstleistungen: Notarielle Beglaubigungen & mehr
Als Notariat in Thun bieten wir umfassende rechtliche Dienstleistungen im Erbrecht, Immobilien- und Gesellschaftsrecht an. Von der Willensvollstreckung bis zur Firmengründung – wir sind Ihr Partner im Kanton Bern.
Kaufverträge für Immobilien
Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess des Immobilienkaufs, von der Beratung bis zur Beurkundung des Kaufvertrags. ...
Parzellierungen und Vereinigungen
Wir unterstützen Sie bei der Aufteilung oder Zusammenführung von Grundstücken. ...
Begründung von Stockwerkeigentum
Erstellung der notwendigen Dokumente zur rechtssicheren Begründung von Stockwerkeigentum. ...
Schuldbriefe und Hypotheken
Beurkundung von Schuldbriefen und Sicherung von Hypotheken zur Finanzierung Ihrer Immobilie. ...
Dienstbarkeiten (z.B. Wegrecht)
Eintragung von Dienstbarkeiten wie Wegerechten oder Baurechten im Grundbuch. ...
Eheverträge
Gestaltung und Beurkundung von Eheverträgen zur Regelung der Güterstände. ...
Konkubinatsverträge
Rechtliche Absicherung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften durch einen Konkubinatsvertrag. ...
Vorsorgeaufträge
Erstellung und Beurkundung von Vorsorgeaufträgen für den Fall der Urteilsunfähigkeit. ...
Testamente und Erbverträge
Professionelle Beratung und Erstellung von Testamenten und Erbverträgen. ...
Schenkungsverträge
Beurkundung von Schenkungsverträgen zur rechtssicheren Übertragung von Vermögenswerten. ...
Erbteilungen und Nachlässe
Unterstützung bei der rechtlichen Abwicklung und Aufteilung von Nachlässen. ...
Willensvollstreckungen
Wir übernehmen die Willensvollstreckung, um Ihren letzten Willen durchzusetzen. ...
Firmengründungen (AG, GmbH)
Komplette Begleitung bei der Gründung Ihrer Aktiengesellschaft oder GmbH. ...
Statutenänderungen
Beurkundung von Statutenänderungen, die im Handelsregister eingetragen werden müssen. ...
Kapitalerhöhungen/-herabsetzungen
Vorbereitung und Beurkundung von Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen. ...
Umwandlungen und Fusionen
Notarielle Begleitung bei der Umwandlung von Unternehmen oder bei Fusionen. ...
Nachfolgeregelungen
Absicherung der Unternehmensnachfolge durch rechtliche Verträge und Beurkundungen. ...
Online-Service
Erledigen Sie notarielle Anliegen digital und effizient. Wählen Sie, ob Sie eine notarielle Beglaubigung oder ein anderes Anliegen anmelden möchten. Unser geführter Prozess leitet Sie einfach und verständlich durch alle Schritte.
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu unseren notariellen Dienstleistungen in Thun und im Kanton Bern.
Als Notariat in Thun bieten wir eine breite Palette von Dienstleistungen an. Dazu gehören öffentliche Beurkundungen im Bereich des Erbrechts wie Testamente und Erbverträge, im Familienrecht wie Eheverträge und Vorsorgeaufträge, sowie im Gesellschafts- und Immobilienrecht. Wir unterstützen Sie bei Kaufverträgen für Grundstücke, der Gründung von Gesellschaften oder bei der Beglaubigung von Unterschriften und Kopien. Unser Ziel ist es, Sie in allen wichtigen Lebensbereichen rechtlich abzusichern.
Ein Vorsorgeauftrag ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Ihre persönlichen, finanziellen und medizinischen Angelegenheiten im Falle einer Urteilsunfähigkeit geregelt sind. Er ermöglicht es Ihnen, eine Person Ihres Vertrauens zu bestimmen, die Entscheidungen für Sie trifft, ohne dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eingreifen muss. Die Kosten für einen Vorsorgeauftrag variieren je nach Komplexität und Aufwand, sind aber eine wertvolle Investition in Ihre persönliche Sicherheit und die Ihrer Angehörigen.
Ja, ein Ehevertrag kann jederzeit während der Ehe geschlossen oder geändert werden. Es ist ein wichtiges Instrument, um die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten individuell zu regeln, insbesondere in Bezug auf Güterstand und Vermögensaufteilung. Ein notariell beurkundeter Ehevertrag bietet beiden Partnern rechtliche Sicherheit und Klarheit. Wir beraten Sie gerne zu den verschiedenen Optionen, die das Schweizer Recht vorsieht.
Die Beurkundung eines Immobilienkaufs ist ein mehrstufiger Prozess, der in der Regel mit der Erstellung des Kaufvertrags beginnt. Dieser muss von einem Notar öffentlich beurkundet werden. Dabei überprüfen wir alle rechtlichen Aspekte, klären die Finanzierung und stellen sicher, dass alle Parteien über ihre Rechte und Pflichten informiert sind. Anschliessend sorgen wir für die korrekte Abwicklung der Zahlungen und die Eintragung im Grundbuch. Dieser Prozess garantiert eine sichere und rechtsgültige Übertragung des Eigentums.
Ein Testament ist eine einseitige, jederzeit widerrufbare Willenserklärung, die eine Person alleine verfassen kann. Ein Erbvertrag hingegen ist ein verbindlicher Vertrag zwischen mindestens zwei Personen, der nur in gegenseitigem Einvernehmen geändert oder aufgehoben werden kann. Er bietet mehr Rechtssicherheit für die Vertragsparteien, beispielsweise in Patchwork-Familien oder bei Unternehmensnachfolgen. Beide Dokumente müssen notariell beurkundet werden, um gültig zu sein.
Für die Beglaubigung einer Unterschrift benötigen Sie das Originaldokument, dessen Echtheit Ihrer Unterschrift bestätigt werden soll, sowie einen gültigen amtlichen Ausweis (Pass, ID). Bei der Beglaubigung einer Kopie müssen Sie uns das Originaldokument vorlegen, damit wir die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original bestätigen können. Wir übernehmen die Beglaubigung schnell und zuverlässig in unserem Notariat in Thun.
Die Gründung einer Gesellschaft wie einer GmbH oder AG erfordert eine öffentliche Beurkundung. Während der Beurkundungsprozess selbst physisch erfolgen muss, bieten wir im Rahmen unserer digitalen Dienstleistungen die Möglichkeit, die Vorbereitung der Gründungsdokumente online abzuwickeln. Sie können uns die erforderlichen Informationen und Dokumente digital übermitteln, was den Prozess beschleunigt und effizienter macht. Gerne beraten wir Sie persönlich zur Gründung und den damit verbundenen Schritten.
Unser Online-Service ermöglicht es Ihnen, notarielle Anliegen wie die Anmeldung einer Beglaubigung oder anderer Anliegen bequem von zu Hause aus zu starten. Sie füllen online ein Formular aus und übermitteln uns die notwendigen Informationen und Dokumente sicher. Dies beschleunigt die Vorbereitung durch unser Büro. Für die öffentliche Beurkundung oder Beglaubigung kommen Sie dann persönlich bei uns vorbei.
Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung eines Erbscheins kann variieren. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Komplexität des Erbfalls und der Vollständigkeit der eingereichten Dokumente. In der Regel muss eine gesetzliche Wartefrist abgewartet werden, um allfällige Einsprachen zu berücksichtigen. Wir arbeiten eng mit den zuständigen Behörden zusammen, um den Prozess so effizient wie möglich zu gestalten und Sie zeitnah zu informieren.
Ja, die Sicherheit und Vertraulichkeit Ihrer Daten sind uns sehr wichtig. Sie können uns gerne per E-Mail kontaktieren. Für sensible Informationen oder eine besonders sichere Kommunikation empfehlen wir die Nutzung von Threema, da dieser Dienst eine End-to-End-Verschlüsselung bietet und in der Schweiz ansässig ist. Alternativ können Sie auch den Web-Messenger auf unserer Website nutzen, um eine sichere Nachricht zu senden.
Was ist öffentliche Beurkundung und die Rolle des Notars?
Die öffentliche Beurkundung ist in der Schweiz ein gesetzlich vorgeschriebener Prozess, der bei weitreichenden Lebensentscheidungen Rechtssicherheit schafft. Als Person des öffentlichen Glaubens hat der Notar eine wichtige Funktion: Er prüft die rechtlichen Voraussetzungen, klärt die Beteiligten umfassend über die rechtlichen Konsequenzen auf und verhindert so vorschnelle Entscheidungen. Das Resultat ist die Urschrift, welche der Notar in seinem Archiv aufbewahrt. Für den Rechtsverkehr erstellt er eine Ausfertigung. Diese öffentliche Urkunde gibt die Urschrift wortgetreu wieder, geniesst ein grosses Vertrauen und wird den Beteiligten als persönlicher Rechtsgrundausweis für öffentliche Register wie das Grundbuch oder das Handelsregister übergeben.