Der Kanton Bern signiert jetzt digital

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Der Kanton Bern signiert jetzt digital

Der Kanton Bern treibt die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung konsequent voran: Mit dem neuen Service «BE-Signatur» können Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung Dokumente ab sofort rechtsverbindlich digital ausfertigen sowie Unterzeichnungen durch Dritte digital einholen.

Damit setzt das Amt für Informatik und Organisation (KAIO) die Vorgaben des Gesetzes über die digitale Verwaltung (DVG) um, welches kantonale Behörden seit 2023 zur digitalen Prozessabwicklung verpflichtet.

Einsatzbereiche und rechtliche Standards

Der neue Signaturdienst deckt unterschiedliche rechtliche Anforderungen ab und ist über Schnittstellen direkt in die Fachapplikationen der Verwaltung eingebunden:

  • Geregeltes elektronisches Siegel: Für Briefe, Bescheinigungen und Zertifikate zur einfachen Überprüfung der Echtheit gemäss Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES).
  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES): Kommt zum Einsatz, wo das Bundesrecht dies explizit vorschreibt (z. B. bei Verträgen). Die Kosten für externe Unterzeichnende übernimmt der Kanton Bern; Voraussetzung ist eine einmalige Identifikation beim Signaturdienstleister (Swisscom).
  • Verfügungen & Justizentscheide (in Planung): Der digitale Versand rechtlich bindender Verfügungen und Eingaben wird im Rahmen der laufenden Revision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRPG) vorbereitet.

Sicherer Transfer und elektronische Zustellung

Für den rechtskonformen Austausch digital signierter Dokumente mit Personen und Unternehmen ausserhalb der Verwaltung stehen verschiedene Kanäle zur Verfügung:

  • Verschlüsselter E-Mail-Versand sowie die kantonale Open-Source-Plattform «Nextcloud».
  • Bereitstellung zum Download über kantonale Web-Applikationen mit BE-Login.
  • Elektronischer Briefkasten der Kantonsverwaltung (www.be.ch/epost) für voluminöse Zustellungen.

Ausblick und schrittweise Umsetzung

Da das DVG Unternehmen sowie Personen, die beruflich mit Behörden verkehren, zur digitalen Kommunikation verpflichtet, werden analoge Handunterschriften in den kommenden Jahren schrittweise abgelöst. Die Umstellung der behördlichen Vorlagen und Geschäftsprozesse erfolgt gestaffelt innerhalb der gesetzlichen Übergangsfristen.

Die Initiative ist Teil des Regierungsschwerpunkts «Engagement 2030» zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts und der digitalen Infrastruktur im Kanton Bern.

Weitere Informationen zum Dienst finden Sie unter www.be.ch/signatur.

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