Pfandausfallschein und Grundstückverwertung bei Schuldbriefen (SchKG)
Bei der Betreibung auf Grundpfandverwertung bestimmt sich der Rang der Register- und Papierschuldbriefe nach dem Grundbucheintrag; Vorgangsgläubiger werden im Lastenverzeichnis vorab berücksichtigt.
Lastenbereinigung bei der Grundpfandverwertung
Die II. zivilrechtliche Abteilung des Bundesgerichts klärt die Behandlung vorrangiger und gleichrangiger Grundpfandrechte (Register- und Papierschuldbriefe nach Art. 842 ff. ZGB) im Lastenbereinigungsverfahren nach Art. 140 SchKG.
Bedeutung für die Schuldbrieferrichtung und Pfandentlassung
Bei einer Parzellierung oder Teilveräusserung eines belasteten Grundstücks müssen die Pfandgläubiger der Pfandentlassung der abgetrennten Parzelle zustimmen oder das Grundbuchamt verteilt die Pfandhaft nach Art. 833 ZGB verhältnismässig auf die neuen Grundstücke.
Bedeutung für die Praxis
Bei Parzellierungen und Grundstückverkäufen im Kanton Bern holen wir vor der Grundbuchanmeldung die verbindlichen Pfandentlassungserklärungen der finanzierenden Banken ein.