Erbschaftsinventar
Das Wichtigste in Kürze
Schutz: Sichert das Vermögen, wenn Erben zerstritten, abwesend oder bevormundet sind.
Ausschlagungsfrist: Beim Erbschaftsinventar beginnt die Ausschlagungsfrist von 3 Monaten erst seit Abschluss und Kenntis des Inventars.
Unterschied: Nicht zu verwechseln mit dem Steuerinventar (häufiger) oder dem öffentlichen Inventar (Schuldenschutz).
Beweiskraft: Dient als verbindliche Basis für die spätere Erbteilung.
Was ist ein Erbschaftsinventar?
Das Erbschaftsinventar (auch Sicherungsinventar genannt, Art. 553 ZGB) ist eine Massnahme zur Sicherung des Nachlasses. Es wird angeordnet, um zu verhindern, dass Vermögenswerte entzogen werden oder Unklarheit über den Bestand herrscht.
Alle Inventararten dienen primär einem fiskalischen Zweck. Es wird ermittelt, ob zu lebzeiten richtig versteuert wurde. Das Erbschaftsinventar verfolgt aber auch einen Sicherungszweck. Es soll vermieden werden, dass Nachlassvermögen verschwindet, da meist hilfsbedürftige Erben (minderjährig, dauernd abwesend oder bevormundet) vorhanden sind.
Wann wird es angeordnet?
Das Gesetz schreibt die Aufnahme in bestimmten Fällen zwingend vor:
- Minderjährige oder bevormundete Erben: Zum Schutz von schutzbedürftigen Personen (KESB-Massnahme).
- Dauernd abwesende Erben: Wenn ein Erbe unbekannten Aufenthalts ist oder keinen Vertreter hat.
- Auf Verlangen: Jeder Erbe kann die Aufnahme verlangen, wenn er seine Rechte gefährdet sieht (z.B. bei Streit und Misstrauen).
Ablauf der Inventaraufnahme
Die Inventaraufnahme ist ein formaler Akt:
- Siegelung: Unmittelbar nach dem Tod kann, wenn nötig, eine Siegelung (Versiegelung der Wohnung/Schränke) erfolgen, bis das Inventar aufgenommen ist.
- Tresorfächer: Der Notar öffnet Tresorfächer bei Banken und verzeichnet die darin liegenden Wertsachen (falls wertvoll).
- Banken und Verwaltung: Meist erhalten wir von den Erben die erforderlichen Dokumente (Saldobescheinigungen per Todestag, die letzte Steuererklärung usw.). Bei öffentlichen Registern (z.B. Grundbuchamt) holen wir ebenfalls die notwendigen Auskünfte ein.
- Abschluss: Das Inventar stellen wir vor dem Abschluss den Erben zur genauen Durchsicht zu. Anschlissend reichen wir es bei den zuständigen Behörden ein.
Unterschied zum "Öffentlichen Inventar"
Achtung Verwechslungsgefahr: Das öffentliche Inventar (Art. 580 ZGB) hat einen anderen Zweck. Es dient dem Schutz vor Schulden. Beim Öffentlichen Inventar werden Gläubiger per Publikation aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden ("Rechnungsruf"). Wer sich nicht meldet, verliert seine Forderung. Das Erbschaftsinventar hingegen dient nur der Bestandesaufnahme der Aktiven und Passiven, ohne Schuldenruf.
Kosten und Nutzen
Ein Erbschaftsinventar verursacht Kosten (Notariatsgebühren, Honorar und Auslagen). Es lohnt sich aber, wenn das Vertrauen unter den Erben gestört ist oder wenn man befürchtet, dass Vermögenswerte beiseitegeschafft wurden. Es schafft Transparenz und verhindert spätere Diskussionen à la "Wo ist eigentlich Grossvaters goldene Uhr geblieben?". Die Kosten werden aus dem Nachlass bezahlt.
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Checkliste: Vorbereitung für das Inventar
Schlüssel: Zugang zu allen Räumen, Tresoren, Schliessfächern und Fahrzeugen.
Bankunterlagen: Letzte Kontoauszüge, Sparhefte und Kreditkartenabrechnungen.
Versicherungspolicen: Hausrat-, Gebäude- und Lebensversicherungen.
Schuldenbelege: Offene Rechnungen, Darlehensverträge, Hypothekenbelege, Bürgschaften.