Erbschaftsinventar
Das Wichtigste in Kürze
Schutz: Sichert das Vermögen, wenn Erben zerstritten, abwesend oder bevormundet sind.
Bestandesaufnahme: Der Notar geht vor Ort und listet alles auf – von Immobilien über Bankkonten bis zum Schmuck.
Unterschied: Nicht zu verwechseln mit dem (obligatorischen) Steuerinventar oder dem Öffentlichen Inventar (Schuldenschutz).
Beweiskraft: Dient als verbindliche Basis für die spätere Erbteilung.
Was ist ein Erbschaftsinventar?
Das Erbschaftsinventar (auch Sicherungsinventar genannt, Art. 553 ZGB) ist eine Massnahme zur Sicherung des Nachlasses. Es wird angeordnet, um zu verhindern, dass Vermögenswerte entzogen werden oder Unklarheit über den Bestand herrscht.
Im Gegensatz zum Steuerinventar, das rein fiskalischen Zwecken dient und meist auf Belegen basiert, ist das Erbschaftsinventar eine physische Bestandsaufnahme durch eine Urkundsperson (Notar).
Wann wird es angeordnet?
Das Gesetz schreibt die Aufnahme in bestimmten Fällen zwingend vor:
- Minderjährige oder bevormundete Erben: Zum Schutz von schutzbedürftigen Personen (KESB-Massnahme).
- Dauernd abwesende Erben: Wenn ein Erbe unbekannten Aufenthalts ist oder keinen Vertreter hat.
- Auf Verlangen: Jeder Erbe kann die Aufnahme verlangen, wenn er seine Rechte gefährdet sieht (z.B. bei Streit und Misstrauen).
Ablauf der Inventaraufnahme
Die Inventaraufnahme ist ein formaler Akt:
- Siegelung: Unmittelbar nach dem Tod kann, wenn nötig, eine Siegelung (Versiegelung der Wohnung/Schränke) erfolgen, bis das Inventar aufgenommen ist.
- Aufnahme vor Ort: Der Notar besucht den letzten Wohnsitz. Er geht von Zimmer zu Zimmer, öffnet Tresore und Schränke und verzeichnet Wertsachen (Möbel, Bilder, Schmuck, Bargeld).
- Banken & Verwaltung: Wir holen Saldobescheinigungen per Todestag bei allen Banken ein und prüfen Grundbuchauszüge.
- Unterzeichnung: Das fertige Inventar wird den anwesenden Erben vorgelesen. Sie müssen bestätigen, dass alles korrekt und vollständig ist.
Unterschied zum "Öffentlichen Inventar"
Achtung Verwechslungsgefahr: Das Öffentliche Inventar (Art. 580 ZGB) hat einen anderen Zweck. Es dient dem Schutz vor Schulden. Beim Öffentlichen Inventar werden Gläubiger per Inserat aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden ("Rechnungsruf"). Wer sich nicht meldet, verliert seine Forderung. Das Erbschaftsinventar hingegen dient nur der Bestandesaufnahme der Aktiven und Passiven, ohne Schuldenruf.
Kosten und Nutzen
Ein Erbschaftsinventar verursacht Kosten (Notarhonorar nach Zeitaufwand). Es lohnt sich aber, wenn das Vertrauen unter den Erben gestört ist oder wenn man befürchtet, dass Vermögenswerte beiseitegeschafft wurden. Es schafft Transparenz und verhindert spätere Diskussionen à la "Wo ist eigentlich Opas goldene Uhr geblieben?". Die Kosten werden aus dem Nachlass bezahlt.
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Checkliste: Vorbereitung für das Inventar
Schlüssel: Zugang zu allen Räumen, Tresoren, Schliessfächern und Fahrzeugen.
Bankunterlagen: Letzte Kontoauszüge, Sparhefte und Kreditkartenabrechnungen.
Versicherungspolicen: Hausrat-, Gebäude- und Lebensversicherungen.
Schuldenbelege: Offene Rechnungen, Darlehensverträge, Hypothekenbelege, Bürgschaften.