Steuerinventar
Das Wichtigste in Kürze
Pflicht: Muss in der Regel beim Todesfall im Kanton Bern erstellt werden (von Gesetzes wegen).
Frist: Wird innert 6 Monaten durch einen Notar erstellt. Fristerstreckung ist möglich.
Umfang: Erfasst werden alle Aktiven (Konten, Immobilien) und Passiven (Schulden), aber nicht der Hausrat im Detail.
Service: Wir navigieren Sie durch diesen Prozess und reichen alles ein.
Warum muss ein Steuerinventar erstellt werden?
Der Tod eines Menschen beendet seine Steuerpflicht. Der Staat muss wissen, wie viel Vermögen am Todestag vorhanden war, um zwei Dinge zu berechnen:
- Einkommens- und Vermögenssteuer: Für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum Todestag (sogenannte "unterjährige Steuerpflicht").
- Erbschaftssteuer: Falls steuerpflichtige Erben vorhanden sind (z.B. Geschwister oder nicht-verwandte Personen).
Das Steuerinventar ist also eine rein fiskalische Massnahme. Es ist in den meisten Fällen zwingend und wird von Amtes wegen angeordnet.
Der Ablauf: Von der Siegelung zur Einreichung
Unmittelbar nach dem Tod erhalten die Angehörigen oft ein "Siegelungsformular" oder einen Anruf der Gemeinde. Danach geben die Nachkommen meist einen Notar für das Inventar an.
Unsere Arbeit umfasst:
- Beschaffung von Belegen: Wir korrespondieren mit Banken, um Saldobescheinigungen per Todestag inkl. Marchzinsen zu erhalten.
- Bewertung: Wir bewerten Liegenschaften (amtlicher Wert) und Wertpapiere (Steuerwert).
- Erstellung: Wir erstellen das Steuerinventar.
- Einreichung: Wir stellen das Inventar vorab den Erben zur Durchsicht zu und reichen es anschliessend bei den Behörden ein.
Wer muss Erbschaftssteuer bezahlen?
Im Kanton Bern gilt:
- Steuerfrei: Ehepartner, eingetragene Partner, Kinder, Stief- und Pflegekinder.
- Steuerpflichtig: Eltern, Geschwister, Partner im Konkubinat, Nichten/Neffen, Patenkinder, Freunde und Institutionen (sofern nicht gemeinnützig).
Die Steuersätze sind progressiv und hängen vom Verwandtschaftsgrad ab. Für Nicht-Verwandte kann die Steuer bis zu 40% betragen.
Fristen und was passiert bei Verspätung
Das Gesetz sieht die Fertigstellung des Inventars in 6 Monaten vor. Bei komplexen Verhältnissen ist das oft kaum zu schaffen, weil Banken Zeit für die Bescheinigungen brauchen oder Steuerwerte von Aktien noch nicht bekannt sind. Als Ihr Notar überwachen wir diese Fristen und beantragen rechtzeitig und routinemässig Fristerstreckungen bei der Behörde. Sie müssen sich um nichts kümmern und riskieren keine Mahngebühren.
Unterschied zum Erbschaftsinventar
Das Steuerinventar wird oft mit dem Erbschaftsinventar verwechselt. Das Erbschaftsinventar ist eine detaillierte zivilrechtliche Sicherungsmassnahme (hilfsbedürftige Erben sind vorhanden), während das Steuerinventar "nur" eine summarische Auflistung für das Finanzamt ist. Im Steuerinventar wird beispielsweise der Hausrat oft nur mit einem Pauschalwert (z.B. "Hausrat und persönliche Effekten: CHF 5'000") aufgeführt, während im Erbschaftsinventar jeder Ring und jedes Bild einzeln gelistet sein kann.
Kosten
Die Kosten für die Erstellung des Steuerinventars trägt der Nachlass. Sie richten sich nach dem Rohvermögen des Nachlasses. Die Erstellung eines Steuerinventars ist in den meisten Fällen gesetzlich vorgeschrieben.
Berechnen Sie die Kosten hier:
Checkliste: Unterlagen für das Steuerinventar
Aufforderung: Das Schreiben der Gemeinde/des Regierungsstatthalters.
Steuererklärung: Die letzte eingereichte Steuererklärung des Verstorbenen.
Bankbelege: Aktuelle Auszüge aller Konten per Todestag.
Liegenschaften: Amtliche Werte und Angaben zu Hypotheken.