Steuerinventar
Das Wichtigste in Kürze
Pflicht: Muss bei jedem Todesfall im Kanton Bern erstellt werden (von Gesetzes wegen).
Frist: Grundsätzlich innert 7 Tagen bis 60 Tagen (je nach Gemeinde) einzureichen. Fristerstreckung ist möglich.
Umfang: Erfasst werden alle Aktiven (Konten, Immobilien) und Passiven (Schulden), aber nicht der Hausrat im Detail.
Service: Wir füllen die Formulare für Sie aus, prüfen die Steuerbefreiung und reichen alles ein.
Warum muss ein Steuerinventar erstellt werden?
Der Tod eines Menschen beendet seine Steuerpflicht. Der Staat muss wissen, wie viel Vermögen am Todestag vorhanden war, um zwei Dinge zu berechnen:
- Einkommens- und Vermögenssteuer: Für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum Todestag (sogenannte "unterjährige Steuerpflicht").
- Erbschaftssteuer: Falls steuerpflichtige Erben vorhanden sind (z.B. Geschwister oder nicht-verwandte Personen).
Das Steuerinventar ist also eine rein fiskalische Massnahme. Es ist zwingend und wird von Amtes wegen angeordnet.
Der Ablauf: Von der Siegelung zur Einreichung
Unmittelbar nach dem Tod erhalten die Angehörigen oft ein "Siegelungsformular" oder einen Anruf der Gemeinde. Danach beauftragt die Gemeinde (oder der Regierungsstatthalter) meist einen Notar mit der Aufnahme.
Unsere Arbeit umfasst:
- Beschaffung von Belegen: Wir korrespondieren mit Banken, um Saldobescheinigungen per Todestag inkl. Marchzinsen zu erhalten.
- Bewertung: Wir bewerten Liegenschaften (amtlicher Wert) und Wertpapiere (Steuerwert).
- Erstellung: Wir füllen das amtliche Formular (Inventar) aus.
- Einreichung: Wir lassen das Inventar von den Erben unterzeichnen und reichen es bei der Behörde ein.
Wer muss Erbschaftssteuer bezahlen?
Im Kanton Bern gilt:
- Steuerfrei: Ehepartner, eingetragene Partner, Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder und Eltern (Grosseltern sind nicht befreit!).
- Steuerpflichtig: Geschwister, Partner im Konkubinat, Nichten/Neffen, Patenkinder, Freunde und Institutionen (sofern nicht gemeinnützig).
Die Steuersätze sind progressiv und hängen vom Verwandtschaftsgrad ab. Für Nicht-Verwandte kann die Steuer bis zu 40% betragen.
Fristen und was passiert bei Verspätung
Das Gesetz sieht kurze Fristen vor (oft 60 Tage). In der Praxis ist das oft kaum zu schaffen, weil Banken Zeit für die Bescheinigungen brauchen oder Steuerwerte von Aktien noch nicht bekannt sind. Als Ihr Notar überwachen wir diese Fristen und beantragen rechtzeitig und routinemässig Fristerstreckungen bei der Behörde. Sie müssen sich um nichts kümmern und riskieren keine Mahngebühren.
Unterschied zum Erbschaftsinventar
Das Steuerinventar wird oft mit dem Erbschaftsinventar verwechselt. Das Erbschaftsinventar ist eine detaillierte zivilrechtliche Sicherungsmassnahme (Schutz vor Diebstahl/Unterschlagung), während das Steuerinventar "nur" eine summarische Auflistung für das Finanzamt ist. Im Steuerinventar wird beispielsweise der Hausrat oft nur mit einem Pauschalwert (z.B. "Hausrat und persönliche Effekten: CHF 5'000") aufgeführt, während im Erbschaftsinventar jeder Ring und jedes Bild einzeln gelistet sein kann.
Kosten
Die Kosten für die Erstellung des Steuerinventars trägt der Nachlass. Sie richten sich nach dem Gebührentarif und dem Bruttovermögen. Es ist eine lohnende Investition, denn Fehler im Steuerinventar können teure Nachsteuerverfahren nach sich ziehen.
Berechnen Sie die Kosten hier:
Checkliste: Unterlagen für das Steuerinventar
Aufforderung: Das Schreiben der Gemeinde/des Regierungsstatthalters.
Steuererklärung: Die letzte eingereichte Steuererklärung des Verstorbenen.
Bankbelege: Aktuelle Auszüge aller Konten per Todestag.
Liegenschaften: Amtliche Werte und Angaben zu Hypotheken.