Beglaubigungen & Beurkundungen
Notarielle Dienstleistungen aus einer Hand
Als Notar in Thun biete ich Ihnen das gesamte Spektrum notarieller Dienstleistungen an. Oft sind es die "kleinen" Geschäfte, die schnell und präzise erledigt werden müssen: Eine beglaubigte Kopie für die Uni, eine Unterschrift für die Bank oder eine Apostille für das Ausland. Wir erledigen das für Sie – oft auch kurzfristig.
Doch wir machen mehr als nur Stempel setzen. Wir prüfen, ob das Dokument den formellen Anforderungen genügt, damit es am Bestimmungsort auch wirklich akzeptiert wird. Nichts ist ärgerlicher, als wenn ein wichtiges Geschäft im Ausland platzt, weil ein Stempel fehlt.
Unterschriften und Kopien: Der Unterschied
Wir bestätigen amtlich die Echtheit von:
- Unterschriften (Legalisierung): Sie unterschreiben vor unseren Augen (oder anerkennen Ihre Unterschrift). Wir bestätigen, dass es wirklich Ihre Unterschrift ist. Wichtig für Vollmachten, Bankgeschäfte oder Abtretungen. Bitte bringen Sie immer einen gültigen Ausweis (Pass oder ID) mit.
- Kopien (Vidimations): Wir bestätigen, dass eine Kopie exakt mit dem Original übereinstimmt. Bringen Sie das Original einfach mit. Wir erstellen die Kopie selbst, um Manipulationen auszuschliessen.
- Pässen und Ausweisen: "True copy" von Identitätskarten für ausländische Behörden oder Banken (Know-Your-Customer-Prozesse).
Internationaler Rechtsverkehr (Apostillen & Legalisationen)
Wenn Sie ein Dokument im Ausland verwenden wollen, reicht die Unterschrift des Notars oft nicht. Das ausländische Amt weiss ja nicht, ob es diesen Notar in Thun wirklich gibt. Es braucht eine Überbeglaubigung.
- Apostille (Haager Abkommen): Für Länder, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind (z.B. Deutschland, USA, Frankreich, Italien). Das ist eine vereinfachte Form. Die Staatskanzlei bestätigt die Echtheit meiner Unterschrift mit einem speziellen Stempel (Apostille).
- Legalisation: Für alle anderen Länder (z.B. China, viele arabische Staaten). Hier ist der Weg länger: Notar -> Staatskanzlei -> Konsulat des Ziellandes. Jede Stelle bestätigt die Unterschrift der vorangehenden.
Wir wissen genau, welches Land was verlangt, und organisieren die Apostille oder Legalisation bei der Staatskanzlei des Kantons Bern für Sie. Wir nehmen Ihnen den Gang zu den Behörden ab.
Beurkundungen: Die Form für wichtige Geschäfte
Die öffentliche Beurkundung ist die "Königsdisziplin". Bestimmte Verträge sind nur gültig, wenn sie von einem Notar beurkundet werden. Der Notar muss den Willen der Parteien erforschen, sie belehren und den Vertrag verlesen. Dazu gehören:
- Immobilienrecht: Kaufverträge, Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte.
- Gesellschaftsrecht: Gründung von AG und GmbH, Kapitalerhöhungen, Statutenänderungen.
- Ehe- und Erbrecht: Eheverträge, Erbverträge, Vorsorgeaufträge.
- Eidesstattliche Erklärungen (Affidavits): Oft für ausländische Erbschaften oder Gerichtsverfahren nötig. Sie schwören vor mir, dass eine Tatsache wahr ist.
Spezielle Beglaubigungen und Zertifikate
Wir unterstützen Sie auch bei speziellen Anliegen:
- Zertifizierung von Unterlagen: Bestätigung der Echtheit von Diplomen, Zeugnissen oder Firmenunterlagen (Certificate of Good Standing).
- Adoptionsunterlagen: Beglaubigung von Dokumenten für internationale Adoptionen (Gesundheitszeugnisse, Leumundszeugnisse).
- Sorgerechtsunterlagen: Reisevollmachten für Kinder, die nur mit einem Elternteil reisen. Wir haben mehrsprachige Formulare.
- Übersetzungen: Wir beglaubigen die Unterschrift von Übersetzern. Der Übersetzer bestätigt vor mir die Richtigkeit, ich bestätige seine Unterschrift.
Elektronische Notardienste (e-Notar)
Die Digitalisierung macht auch vor dem Notariat nicht halt. Im Kanton Bern können wir als Notare auch elektronische Dokumente beglaubigen (digitale Signatur gemäss ZertES). Wir können z.B. eine Papierurkunde einscannen und elektronisch beglaubigen, dass der Scan mit dem Original übereinstimmt. Das ist wichtig für den elektronischen Rechtsverkehr mit dem Handelsregister oder Gerichten (Terravis).
Vorbereitung von Unterlagen
Oft wissen Klienten nicht genau, was sie brauchen. "Ich brauche etwas für die Bank in Spanien." Wir klären ab, was genau gefordert ist, entwerfen die Vollmachten oder Erklärungen (in Deutsch, Englisch oder Französisch) und sorgen dafür, dass sie formell korrekt sind. Wir korrespondieren auch direkt mit Ihrem Anwalt oder Notar im Ausland, um Missverständnisse zu vermeiden.