Bauhandwerkerpfandrecht beim Immobilienkauf ab Plan absichern
Beim Kauf einer Neubauwohnung oder eines Einfamilienhauses ab Plan schützt ein vertraglicher Rückbehalt oder eine Bankgarantie im Kaufvertrag wirksam vor Doppelzahlungen durch Bauhandwerkerpfandrechte (Art. 839 ZGB).
Das Risiko der Doppelzahlung für Käuferinnen und Käufer
Bezahlt der Generalunternehmer (GU) oder Verkäufer seine Subunternehmer nicht, können Handwerker bis spätestens vier Monate nach Vollendung ihrer Arbeit ein gesetzliches Bauhandwerkerpfandrecht auf dem Grundstück der Käuferschaft im Grundbuch eintragen lassen (Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 und Art. 839 Abs. 2 ZGB).
Vertragliche Schutzmechanismen in der öffentlichen Urkunde
Um die Käuferschaft vor diesem Risiko zu schützen, sollten im öffentlich beurkundeten Kauf- oder Werkvertrag gestaffelte Zahlungen nach Baufortschritt, ein direkter Zahlungsvorbehalt zugunsten der Handwerker, ein Sperrkonto-Rückbehalt bis vier Monate nach Bauabnahme oder eine Bank-/Versicherungsgarantie vereinbart werden.
Bedeutung für die Praxis
Beim Kauf ab Plan prüfen und ergänzen wir im Notariat Thun den Kaufvertrag mit klaren Sicherungsklauseln gegen Bauhandwerkerpfandrechte.