Personenrecht BeLex Kanton Bern BSG 169.81 · GebV BE

BeLex Kanton Bern: Gesetzlicher Rahmen der Notariatsgebühren (BSG 169.81)

2 Min. Lesezeit Quelle: BeLex · Bernische Systematische Gesetzessammlung & Amtsblatt Originalquelle ↗
Kurzfassung

Die Verordnung über die Notariatsgebühren (GebV; BSG 169.81) regelt im Kanton Bern transparent die Rahmen- und Festgebühren für die hauptberufliche Beurkundungstätigkeit nach Vertrags- bzw. Geschäftswert und Aufwand.

Transparenter Gebührenrahmen im Kanton Bern

In der Bernischen Systematischen Gesetzessammlung (BeLex, BSG 169.11 Notariatsgesetz und BSG 169.81 Gebührenverordnung) legt der Kanton Bern verbindlich fest, wie sich die gesetzlichen Notariatsgebühren für öffentliche Urkunden bemessen.

Abgrenzung zwischen gesetzlicher Beurkundungsgebühr und Beratungshonorar

Während für die eigentliche öffentliche Beurkundung (Hauptverfahren) die gesetzlichen Tarife der GebV gelten, richten sich vorbereitende Rechtsberatungen, Vertragsredaktionen, Steuerberechnungen und der Treuhandvollzug nach dem effektiv vereinbarten Zeitaufwand.

Gesetzesartikel: Art. 46 NG BE GebV BE (BSG 169.81)
Praxis-Tipp

Bedeutung für die Praxis

Vor jeder Beurkundung im Notariat Thun erstellen wir Ihnen eine transparente Kostenübersicht über Notariatsgebühren, Grundbuch-/Handelsregistergebühren und allfällige Steuern.

Quelle BeLex · Bernische Systematische Gesetzessammlung & Amtsblatt
Referenz BSG 169.81 · GebV BE
Datum 17.10.2026

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