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Die Revision des Raumplanungsgesetzes – neue Regeln für das Bauen ausserhalb der Bauz

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Sachverhalt & Ausgangslage

onen. Mit der zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) wurden die Regelungen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen umfassend weiterentwickelt. Schwerpunkt ist dabei insbesondere die Stabilisierung der Anzahl Gebäude und versiegelter Flächen ausserhalb der Bauzone. Zudem erhalten die Kantone einen grösseren Gestaltungsspielraum. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über ausgewählte zentrale Änderungen und Neuerungen.

Rechtliche Einordnung & massgebende Vorgaben

Im Rahmen des bernischen Beurkundungsverfahrens (ZGB / OR / NG BE) kommt der strikten Einhaltung der gesetzlichen Form-, Ausstands-, Wahrheits- und Belehrungspflichten zentrale Bedeutung zu. Die Urkundsperson hat den wahren Willen der Beteiligten unparteiisch zu ermitteln, rechtliche Risiken frühzeitig offenzulegen und die Urkunde so abzufassen, dass ein reibungsloser Vollzug bei den Registerbehörden gewährleistet ist.

Konkrete Anforderungen für Vertragsgestaltung & Vollzug

Für die Durchführung des Beurkundungsverfahrens nach ZGB / OR / NG BE empfiehlt sich eine frühzeitige Zusammenstellung sämtlicher Zivilstands-, Handlungsfähigkeits- und Vertretungsnachweise. Im Hauptverfahren wird die Urkunde den Beteiligten oder ihren ausgewiesenen Stellvertretern erläutert und nach gemeinsamer Bereinigung unterzeichnet, bevor die Anmeldung bei den zuständigen Registerbehörden (Grundbuchamt oder Handelsregisteramt) erfolgt.

Rechtliche Einordnung & massgebende Vorgaben

Im Rahmen des bernischen Beurkundungsverfahrens (ZGB / OR / NG BE) kommt der strikten Einhaltung der gesetzlichen Form-, Ausstands-, Wahrheits- und Belehrungspflichten zentrale Bedeutung zu. Die Urkundsperson hat den wahren Willen der Beteiligten unparteiisch zu ermitteln, rechtliche Risiken frühzeitig offenzulegen und die Urkunde so abzufassen, dass ein reibungsloser Vollzug bei den Registerbehörden gewährleistet ist.

Konkrete Anforderungen für Vertragsgestaltung & Vollzug

Für die Durchführung des Beurkundungsverfahrens nach ZGB / OR / NG BE empfiehlt sich eine frühzeitige Zusammenstellung sämtlicher Zivilstands-, Handlungsfähigkeits- und Vertretungsnachweise. Im Hauptverfahren wird die Urkunde den Beteiligten oder ihren ausgewiesenen Stellvertretern erläutert und nach gemeinsamer Bereinigung unterzeichnet, bevor die Anmeldung bei den zuständigen Registerbehörden (Grundbuchamt oder Handelsregisteramt) erfolgt.

Gesetzesartikel: ZGB / OR / NG BE
Praxis-Tipp

Bedeutung für die Praxis

Bei öffentlich beurkundeten Rechtsgeschäften im Kanton Bern sind die gesetzlichen Form-, Prüfungs- und Belehrungsvorschriften (NG BE / GebV BE) bereits bei der Vertragsredaktion sorgfältig zu berücksichtigen.

Quelle Häusermann + Partner · Notare & Rechtsanwälte Bern
Datum 20.07.2026

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