Fedlex & UPReg: Elektronische öffentliche Urkunden und Beglaubigungen (EÖBV)
Über das Schweizerische Register der Urkundspersonen (UPReg) erstellen zugelassene Notarinnen und Notare qualifiziert signierte elektronische Ausfertigungen und Beglaubigungen für den papierlosen Verkehr mit Handelsregister- und Grundbuchämtern.
Rechtsgrundlagen der elektronischen Ausfertigung
Gestützt auf Art. 55a SchlT ZGB und die Verordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung und die elektronische Beglaubigung (EÖBV, SR 943.033) können Urkundspersonen elektronische Ausfertigungen ihrer Papierurkunden erstellen sowie elektronische Unterschrifts- und Kopiebeglaubigungen vornehmen.
Zulassungsbestätigung im UPReg
Die Gültigkeit setzt eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) verbunden mit dem elektronischen Funktionsnachweis des Schweizerischen Registers der Urkundspersonen (UPReg) und einem qualifizierten Zeitstempel voraus. Handelsregisteranmeldungen lassen sich damit schweizweit innert kürzester Zeit elektronisch einreichen.
Bedeutung für die Praxis
Im Notariat Thun verfügen wir über die Zulassung im Schweizerischen Register der Urkundspersonen (UPReg) und reichen Handelsregistergeschäfte auf Wunsch direkt elektronisch ein.