Beurkundung INR Uni Bern INR Band 29

INR Band 29: Fragen rund um die Handlungsfähigkeit bzw. Urteilsfähigkeit, namentlich aus der notariellen Praxis

2 Min. Lesezeit Quelle: Institut für Notariatsrecht und Notarielle Praxis der Universität Bern (INR) Originalquelle ↗
Tagung & SchriftenreiheWeiterbildungstagung des Verbandes bernischer Notare und des Instituts für Notariatsrecht und Notarielle Praxis an der Universität Bern vom 24./25. April 2024
HerausgeberHerausgegeben von Prof. Dr. Stephan Wolf
Übersicht & Kerninhalt

Das Erwachsenenschutzrecht ist inzwischen seit gut zehn Jahren in Kraft und hat sich in der Praxis etabliert. In seinem Fokus stehen namentlich Fragen der Handlungs- und Urteilsfähigkeit. Die Notarinnen und Notare haben ihrerseits bei der Beurkundung von Rechtsgeschäften die Handlungsfähigkeit der Parteien zu prüfen. Eine zentrale Voraussetzung bildet die Urteilsfähigkeit, die in sachlicher wie zeitlicher Hinsicht relativ zu verstehen ist. Im Vergleich etwa zur Abklärung der Volljährigkeit oder des Nichtvorliegens einer die Handlungsfähigkeit beschränkenden erwachsenenschutzrechtlichen Massnahme ist die Prüfung der Urteilsfähigkeit schwierig. Welche Abklärungsmöglichkeiten stehen der Urkundsperson hinsichtlich der Urteilsfähigkeit zur Verfügung und wie hat sie dabei konkret vorzugehen? Nikola Biller-Andorno erläutern die Urteilsfähigkeit und deren Beurteilung aus medizinischer und ethischer Sicht.

Fachbeiträge & Referate
  • Manuel Trachsel und Prof. Dr. med.
  • Der Beitrag von Prof. Dr. iur. Stephan Wolf und BLaw Tim Krebs widmet sich der Handlungsfähigkeit und namentlich der Urteilsfähigkeit sowie deren Prüfung durch den Notar.
  • Schliesslich befasst sich Prof. Dr. iur. Yvo Biderbost – mit jeweiligen Bezügen zum Notariat – mit der Bedeutung der Handlungs- bzw. Urteilsfähigkeit im Kontext des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts.
Publikationsangaben & Bezugsquelle
Bern 2024 · ISBN 978-3-7272-2258-0 (Printausgabe) / 978-3-7272-2309-9 (E-Book PDF)
Bestellmöglichkeiten Stämpfli Verlag AG: Printausgabe ↗ / E-Book PDF ↗
Gesetzesartikel: Art. 20 ff. NG BE Art. 32 ff. NG BE
Praxis-Tipp

Bedeutung für die Praxis

Bei öffentlich beurkundeten Rechtsgeschäften im Kanton Bern sind die gesetzlichen Form-, Prüfungs- und Belehrungsvorschriften (NG BE / GebV BE) bereits bei der Vertragsredaktion sorgfältig zu berücksichtigen.

Quelle Institut für Notariatsrecht und Notarielle Praxis der Universität Bern (INR)
Referenz INR Band 29
Datum 27.10.2026

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