Personengruppe, Geburtsdatum, Wohnregion und Anzahl Kinder im Haushalt
Jährliche Einnahmen (bei Wohneigentum Eigenmietwert als Bruttomiete) sowie Reinvermögen und Liegenschaften
Schenkungen, Erbvorbezüge oder eingeräumte Wohnrechte und Nutzniessungen
Hausübergabe & Schenkung: Verschenktes Vermögen (oder ein Erbvorbezug unter Marktwert) wird bei der EL weiter angerechnet und reduziert sich erst ab dem 2. Jahr um CHF 10'000.– pro Jahr. Übernommene Hypotheken sowie Wohnrecht/Nutzniessung mindern den Verzichtsbetrag.
Prüfung von Vermögensschwelle, anerkannten Ausgaben und anrechenbaren Einnahmen
Erfassen Sie oben Ihre Situation, Einnahmen und Vermögenswerte und klicken Sie auf «EL-Anspruch berechnen» – Ihre Auswertung erscheint sofort hier.