Beurkundung INR Uni Bern INR Band 33 · NG BE

INR Band 33: Kommentar zum Notariatsrecht des Kantons Bern, 2. Auflage

2 Min. Lesezeit Quelle: Institut für Notariatsrecht und Notarielle Praxis der Universität Bern (INR) Originalquelle ↗
Kurzfassung

Die 2. Auflage des Kommentars berücksichtigt sämtliche Anpassungen und Entwicklungen des Bernischen Notariatsrechts. Umfassend kommentiert werden das Notariatsgesetz, die Notariatsverordnung, die Verordnung über die Notariatsgebühren sowie neu auch die Notariatsprüfungsverordnung.

Herausgegeben von Prof. Dr. Stephan Wolf

Die im Jahre 2009 erschienene Vorauflage hat sich als Standardwerk bei Notarinnen und Notaren, Behörden, Gerichten und weiteren Kreisen etabliert. Seither wurden die kommentierten Erlasse teilweise massgeblich revidiert. Dies sowie die Entwicklungen in der Rechtsprechung und Behördenpraxis bildeten Anlass zur Neuauflage. Die nunmehr vorliegende 2. Auflage des Kommentars berücksichtigt sämtliche Anpassungen und Entwicklungen. Umfassend kommentiert werden wie bisher das Notariatsgesetz, die Notariatsverordnung und die Verordnung über die Notariatsgebühren sowie neu auch die Notariatsprüfungsverordnung. Die Kommentierung der zentralen Bestimmungen des Bernischen Notariatsrechts geht ebenfalls auf die allgemeinen Grundlagen des Notariatsrechts in der Schweiz ein und nimmt aktuelle bundesrechtliche Entwicklungen auf. Der Kommentar vermittelt so die theoretischen Grundlagen des Bernischen Notariatsrechts und bietet Hilfestellung bei praktischen Fragen des Notariatsalltags.

Publikationsangaben & Bezugsquelle
2. Auflage, Bern 2026 · ISBN 978-3-7272-3537-5 (Printausgabe) / 978-3-7272-2322-8 (E-Book PDF)
Bestellmöglichkeiten Stämpfli Verlag AG: Printausgabe ↗ / E-Book PDF ↗
Gesetzesartikel: Art. 30 NG BE Art. 32 NG BE Art. 35 NG BE
Praxis-Tipp

Bedeutung für die Praxis

Für das Beurkundungsverfahren nach bernischem Recht sind die gesetzlichen Berufs- und Verfahrenspflichten (Unparteilichkeit nach Art. 32 NG BE, Wahrheitspflicht nach Art. 34 NG BE und Belehrungspflicht nach Art. 35 NG BE) sowie die Ausstandsgründe streng zu beachten.

Quelle Institut für Notariatsrecht und Notarielle Praxis der Universität Bern (INR)
Referenz INR Band 33 · NG BE
Datum 23.10.2026

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