Sachenrecht Häusermann + Partner Art. 682 ZGB

Mit- oder Gesamteigentum, das ist hier die Frage

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Kurzfassung

Mit- oder Gesamteigentum, das ist hier die Frage. Eine Vermieterschaft plant die teilweise Sanierung der Mietsache und des Gebäudes, in welchem sich diese befindet. Ein Verbleib der Mieterschaft in der Mietsache während der Sanierung ist technisch möglich, womit eine Sanierungskündigung vermieden werden kann.

Sachverhalt & Ausgangslage

Mit- oder Gesamteigentum, das ist hier die Frage. Eine Vermieterschaft plant die teilweise Sanierung der Mietsache und des Gebäudes, in welchem sich diese befindet. Ein Verbleib der Mieterschaft in der Mietsache während der Sanierung ist technisch möglich, womit eine Sanierungskündigung vermieden werden kann. Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen kur-zen Überblick darüber geben, welche Rechte der Vermieterschaft in diesem Zusammenhang zustehen und mit welchen Forderungen sie seitens der Mieterschaft konfrontiert werden kann. [vc_row type=“in_container“ full_screen_row_position=“middle“ column_margin=“default“ column_direction=“default“ column_direction_tablet=“default“ column_direction_phone=“default“ scene_position=“center“ top_padding=“1%“ text_color=“dark“ text_align=“left“ row_border_radius=“none“ row_border_radius_applies=“bg“ row_position_desktop=“default“ row_position_tablet=“inherit“ row_position_phone=“inherit“ overflow=“visible“ overlay_strength=“0.3″ gradient_direction=“left_to_right“ shape_divider_position=“bottom“ bg_image_animation=“none“ shape_type=““][vc_column column_padding=“no-extra-padding“ column_padding_tablet=“inherit“ column_padding_phone=“inherit“ column_padding_position=“all“ flex_gap_desktop=“10px“ column_element_direction_desktop=“default“ column_element_spacing=“default“ desktop_text_alignment=“default“ tablet_text_alignment=“default“ phone_text_alignment=“default“ background_color_opacity=“1

Rechtliche Erwägungen & Kernpunkte

Die detaillierten Erwägungen ergeben sich aus dem verlinkten Originaldokument (Art. 682 ZGB).

Gesetzesartikel: ZGB / OR / NG BE
Praxis-Tipp

Bedeutung für die Praxis

Praxisrelevanz im Bereich Sachenrecht: Bei der Gestaltung und Beurkundung einschlägiger Verträge sowie beim Vollzug (Grundbuchamt / Handelsregisteramt) sind die Vorgaben aus Art. 682 ZGB (ZGB / OR / NG BE) zu berücksichtigen.

Quelle Häusermann + Partner · Notare & Rechtsanwälte Bern
Referenz Art. 682 ZGB
Datum 13.10.2026

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