Selbstbewohntes Wohneigentum

Berechnen Sie den Handänderungssteuer-Freibetrag (bis CHF 800'000 / CHF 14'400 Ersparnis) und sehen Sie genau, wann Sie welches Formular beim Grundbuchamt einreichen müssen.
Felder mit einem * müssen ausgefüllt werden.

1. Erwerb & Einzug (Hauptwohnsitz)

Ab der Grundbuchanmeldung läuft die Einzugsfrist (1 Jahr bei bestehender Baute, 2 Jahre bei Neubau/Renovation) sowie die 3- bzw. 4-jährige Stundungsfrist (Art. 11b & 17 HStG).

Zustand bei Erwerb (Stundungsfrist)*
Fristerstreckung (Art. 11b Abs. 2 HStG)*

2. Kaufpreis & Nutzung

Berechnung des gestundeten Steuerbetrags (max. CHF 800'000 / CHF 14'400) und Prüfung der ausschliesslichen Wohnnutzung

Selbstbewohnter Anteil*
Nutzung im Objekt (Wohnzweck)*

3. Fristen-Fahrplan & Einreichung beim Grundbuchamt

Exakte Stichtage und benötigte Formulare (GB-Formular 2a, 2b & Hauptwohnsitzbestätigung 2c) für die nachträgliche Steuerbefreiung

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