Schenkung des Eigenheims an die Nachkommen – Auswirkungen auf die Ergänzungsleistunge
Schenkung des Eigenheims an die Nachkommen – Auswirkungen auf die Ergänzungsleistungen. Die lebzeitige Übertragung des Eigenheims auf die Nachkommen kann aus erbrechtlichen oder familiären Gründen sinnvoll erscheinen. Insbesondere bei älteren Eigenheimbesitzern stellt sich jedoch die Frage, welche Auswirkungen eine solche Schenkung auf einen späteren Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) haben kann.
Sachverhalt & Ausgangslage
Schenkung des Eigenheims an die Nachkommen – Auswirkungen auf die Ergänzungsleistungen. Die lebzeitige Übertragung des Eigenheims auf die Nachkommen kann aus erbrechtlichen oder familiären Gründen sinnvoll erscheinen. Insbesondere bei älteren Eigenheimbesitzern stellt sich jedoch die Frage, welche Auswirkungen eine solche Schenkung auf einen späteren Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) haben kann. Dass die Schenkung in jedem Fall nach 10 Jahren verjährt und bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen folglich nicht mehr zu berücksichtigen sei, ist nämlich ein blosser Irrglaube. Trotz Relativierung dieser zu absoluten Annahme zeigen die nachfolgenden Ausführungen, dass sich eine frühzeitige Überschreibung auf die Nachkommen in den meisten Fällen dennoch lohnt. [vc_row type=“in_container“ full_screen_row_position=“middle“ column_margin=“default“ column_direction=“default“ column_direction_tablet=“default“ column_direction_phone=“default“ scene_position=“center“ top_padding=“1%“ text_color=“dark“ text_align=“left“ row_border_radius=“none“ row_border_radius_applies=“bg“ row_position_desktop=“default“ row_position_tablet=“inherit“ row_position_phone=“inherit“ overflow=“visible“ overlay_strength=“0.3″ gradient_direction=“left_to_right“ shape_divider_position=“bottom“ bg_image_animation=“none“ shape_type=““][vc_column column_padding=“no-extra-padding“ column_padding_tablet=“inherit“ column_padding_phone=“inherit“ column_padding_position=“all“ flex_gap_desktop=“10px“ c
Rechtliche Erwägungen & Kernpunkte
Die detaillierten Erwägungen ergeben sich aus dem verlinkten Originaldokument (Häusermann + Partner).
Bedeutung für die Praxis
Praxisrelevanz im Bereich Sachenrecht: Bei der Gestaltung und Beurkundung einschlägiger Verträge sowie beim Vollzug (Grundbuchamt / Handelsregisteramt) sind die Vorgaben aus Häusermann + Partner (ZGB / OR / NG BE) zu berücksichtigen.