Nachlassabwicklung
Das Wichtigste in Kürze
Inventare: Ob Steuerinventar, Erbschaftsinventar oder Öffentliches Inventar – wir erstellen die nötigen Urkunden.
Dokumente: Wir kümmern uns um die Testamentseröffnung und erstellen den Erbenschein.
Erbteilung: Wir berechnen die Erbteile und erstellen den Vertrag, damit jeder bekommt, was ihm zusteht.
Immobilien: Wir erledigen alle Grundbuchanmeldungen bei Handänderungen.
Phase 1: Die ersten Schritte (Siegelung)
Nach der Bestattung kehrt oft erst die bürokratische Realität ein. Meist nimmt die Gemeinde (Siegelungsbeamter) Kontakt auf, um ein erstes Protokoll (Siegelungsprotokoll) aufzunehmen. Hier wird grob festgestellt, wer die Erben sind und ob Vermögen da ist.
Sie können das Sigrist Notariat als Ihren gewünschten Inventarnotar einsetzen. Ab diesem Zeitpunkt übernehmen wir die Federführung: Wir prüfen die rechtliche Situation umfassend und leiten alle notwendigen Schritte ein, um sicherzustellen, dass sämtliche Fristen strikt gewahrt bleiben.
Phase 2: Inventare und Steuern
Je nach Situation erstellen wir das passende Inventar:
- Steuerinventar: Der "Standardfall" der drei möglichen Inventare im Kanton Bern.
- Erbschaftsinventar: Zur Sicherung, z.B. bei minderjährigen Erben.
- Öffentliches Inventar: Zum Schutz vor unbekannten Schulden (mit Rechnungsruf).
Phase 3: Legitimation der Erben
Damit die Erben handlungsfähig werden, braucht es offizielle Dokumente:
- Testamentseröffnung: Alle letztwilligen Verfügungen (Testamente) und Erbverträge müssen amtlich eröffnet werden.
- Erbenschein: Er bescheinigt, wer zur Erbengemeinschaft gehört. Er ist der "Schlüssel" zu Bankkonten und Grundbuchämtern.
Phase 4: Die Erbteilung
Das Ziel ist die Auflösung der Erbengemeinschaft. Wir berechnen, wer wie viel zugute hat (unter Berücksichtigung von Vorempfängen, Ausgleichungspflichten und Ehegüterrecht). Wir entwerfen den Erbteilungsvertrag, in dem geregelt wird, wer das Haus übernimmt, wer ausbezahlt wird und wie der Hausrat verteilt wird. Mit dem Vollzug dieses Vertrages wird die Erbengemeinschaft aufgelöst.
Praktisches Beispiel: "Alles aus einer Hand"
Die Erben der Familie M. geben uns als Inventarnotar im Siegelungsprotokoll an. Wir holen die benötigten Informationen bei Familie M. ein, bestellen evtl. die Saldobelege bei den Banken und erstellen schliesslich das Inventar. Wir eröffnen das Testament, in dem der Vater der Mutter die Nutzniessung zugewiesen hat. Wir erklären der Familie, was das steuerlich bedeutet. Wir stellen den Erbenschein aus, damit die Mutter Zugriff auf das Konto hat. Schliesslich überschreiben wir das Haus im Grundbuch auf die Erbengemeinschaft. Die Familie muss sich nicht mit Ämtern herumschlagen, sondern hat einen Ansprechpartner für alles.
Kosten
Die Kosten einer kompletten Nachlassabwicklung hängen vom Umfang des Vermögens und der Komplexität ab. Die Kosten für Inventar, Erbenschein und Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen sind in einer Gebührenverordnung geregelt. Ein Erbteilungsvertrag wird nach Zeitaufwand (Honorar und Auslagen) abgerechnet. Eine professionelle Abwicklung verhindert teure Fehler (z.B. Steuerbussen oder ungültige Verträge).
Nutzen Sie unseren Gebührenrechner für eine unverbindliche Schätzung:
Checkliste: Was Sie uns mitbringen sollten
Bankkonten und Wertschriften: Sämtliche Saldos per Todestag inkl. Zinsen.
Testament: Original oder Kopie von Testamenten/Erbverträgen.
Steuererklärung: Die letzte Steuererklärung des Verstorbenen.
Adressen: Liste der bekannten Angehörigen.