Beurkundung SRO SAV/SNV SRO SAV/SNV · GwG 2026

GwG-Sorgfaltspflichten im Notariat & Zahlungsabwicklung über Klientengelderkonto

2 Min. Lesezeit Quelle: Selbstregulierungsorganisation SAV/SNV · GwG-Aufsicht Notariat Originalquelle ↗
Kurzfassung

Die SRO SAV/SNV präzisiert die Sorgfaltspflichten nach Geldwäschereigesetz (GwG) bei der Abwicklung von Kaufpreiszahlungen über das notarielle Klientengelderkonto sowie bei komplexen Sitzgesellschaften.

Ausweitung der Aufsicht durch die SRO SAV/SNV in Bern

Die Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Anwaltsverbandes und des Schweizerischen Notarenverbands (SRO SAV/SNV) mit Sitz in Bern informiert über die aktualisierten Sorgfalts- und Dokumentationspflichten im Bereich der Finanzintermediation und Beratung.

Abgrenzung zwischen reiner Beurkundung und Finanzintermediation

Während die reine öffentliche Beurkundung als hoheitliche Tätigkeit vom GwG ausgenommen ist, untersteht die Entgegennahme und Weiterleitung von Kaufpreisen über das Notariats-Klientengelderkonto (sofern sie über die blosse treuhänderische Zug-um-Zug-Abwicklung hinausgeht) strengen Identifikations- und Abklärungspflichten zur Mittelherkunft.

Gesetzesartikel: Art. 2 GwG Art. 44 NG BE
Praxis-Tipp

Bedeutung für die Praxis

Für eine sichere und schlanke Kaufpreisabwicklung beim Hauskauf in Thun arbeiten wir mit direkten, unwiderruflichen Zahlungsversprechen Schweizer Banken und führen das gesetzliche Klientengelderkonto nach Art. 44 NG BE.

Quelle Selbstregulierungsorganisation SAV/SNV · GwG-Aufsicht Notariat
Referenz SRO SAV/SNV · GwG 2026
Datum 23.10.2026

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