Transparenzregister & wirtschaftlich Berechtigte bei AG und GmbH
Neue Vorgaben zur Feststellung und Meldung der wirtschaftlich berechtigten Personen (BO-Register) verlangen bei Gründungen, Aktienübertragungen und Umstrukturierungen eine lückenlose Dokumentation.
Verschärfte Transparenzpflichten im Gesellschaftsrecht
In den aktuellen Fachbeiträgen zur Berner Notariats- und Kanzleipraxis wird die Einführung des eidgenössischen Transparenzregisters über wirtschaftlich berechtigte Personen beleuchtet. Gesellschaften (AG, GmbH) müssen ihre Kontrollinhaber (ab 25 % Kapital- oder Stimmrechtsanteil) laufend dokumentieren und fristgerecht melden.
Bedeutung bei Gründung und Nachfolge
Im Rahmen der öffentlichen Beurkundung von Gründungen, Kapitalerhöhungen und Nachfolgeregelungen sind das Aktienbuch bzw. Anteilbuch sowie das Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten nach Art. 697j und Art. 790a OR zwingend nachzuführen.
Bedeutung für die Praxis
Bei jeder Firmengründung oder Statutenänderung im Notariat Thun erstellen wir für Ihre AG oder GmbH direkt das gesetzeskonforme Aktien-/Anteilbuch sowie das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen.