Handelsrecht Häusermann + Partner Praxis-Update · HReg & GwG

Transparenzregister & wirtschaftlich Berechtigte bei AG und GmbH

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Kurzfassung

Neue Vorgaben zur Feststellung und Meldung der wirtschaftlich berechtigten Personen (BO-Register) verlangen bei Gründungen, Aktienübertragungen und Umstrukturierungen eine lückenlose Dokumentation.

Verschärfte Transparenzpflichten im Gesellschaftsrecht

In den aktuellen Fachbeiträgen zur Berner Notariats- und Kanzleipraxis wird die Einführung des eidgenössischen Transparenzregisters über wirtschaftlich berechtigte Personen beleuchtet. Gesellschaften (AG, GmbH) müssen ihre Kontrollinhaber (ab 25 % Kapital- oder Stimmrechtsanteil) laufend dokumentieren und fristgerecht melden.

Bedeutung bei Gründung und Nachfolge

Im Rahmen der öffentlichen Beurkundung von Gründungen, Kapitalerhöhungen und Nachfolgeregelungen sind das Aktienbuch bzw. Anteilbuch sowie das Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten nach Art. 697j und Art. 790a OR zwingend nachzuführen.

Gesetzesartikel: Art. 697j OR Art. 697l OR Art. 790a OR
Praxis-Tipp

Bedeutung für die Praxis

Bei jeder Firmengründung oder Statutenänderung im Notariat Thun erstellen wir für Ihre AG oder GmbH direkt das gesetzeskonforme Aktien-/Anteilbuch sowie das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen.

Quelle Häusermann + Partner · Notare & Rechtsanwälte Bern
Referenz Praxis-Update · HReg & GwG
Datum 24.10.2026

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