Erbrecht Kellerhals Carrard KMU-Nachfolge · Art. 470 ZGB

Unternehmensnachfolge in der Familie: Pflichtteile & Bewertung

2 Min. Lesezeit Quelle: Kellerhals Carrard · Notariat & Advokatur Bern Originalquelle ↗
Kurzfassung

Durch die auf 50 % reduzierten Pflichtteile der Nachkommen (Art. 471 ZGB) und einen öffentlich beurkundeten Erbvertrag mit sämtlichen Geschwistern lässt sich ein Familienunternehmen rechtssicher übergeben.

Grössere Freiheit bei der KMU-Nachfolge

Seit der Erbrechtsrevision beträgt der Pflichtteil der Nachkommen nur noch die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs (Art. 471 ZGB). Damit steht Unternehmerinnen und Unternehmern mindestens die Hälfte des gesamten Nachlasses als frei verfügbare Quote zur Verfügung, um das Familienunternehmen an ein einzelnes Kind zu übergeben.

Warum ein Erbvertrag mit allen Nachkommen entscheidend bleibt

Da Unternehmenswerte bis zum Todestag stark schwanken können (Bewertungsstichtag nach Art. 617 ZGB ist grundsätzlich der Todestag bzw. die Teilung), sollte eine lebzeitige Unternehmensübertragung immer mit einem öffentlich beurkundeten Erbvertrag (Erbabfindungs- oder Bewertungsvereinbarung) unter Mitwirkung sämtlicher Pflichtteilserben abgesichert werden.

Gesetzesartikel: Art. 471 ZGB Art. 494 ZGB Art. 617 ZGB
Praxis-Tipp

Bedeutung für die Praxis

Wir begleiten KMU-Inhaber im Kanton Bern bei der familieninternen Unternehmensnachfolge und beurkunden Erbvertrag, Aktionärbindungsvertrag und allfällige Umstrukturierungen aus einer Hand.

Quelle Kellerhals Carrard · Notariat & Advokatur Bern
Referenz KMU-Nachfolge · Art. 470 ZGB
Datum 21.10.2026
Rechtsgebiet

Profilbild
Bewertung:
Optional
Noch keine Kommentare vorhanden — stellen Sie gerne die erste Frage oder teilen Sie Ihre Einschätzung.