Unternehmensnachfolge in der Familie: Pflichtteile & Bewertung
Durch die auf 50 % reduzierten Pflichtteile der Nachkommen (Art. 471 ZGB) und einen öffentlich beurkundeten Erbvertrag mit sämtlichen Geschwistern lässt sich ein Familienunternehmen rechtssicher übergeben.
Grössere Freiheit bei der KMU-Nachfolge
Seit der Erbrechtsrevision beträgt der Pflichtteil der Nachkommen nur noch die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs (Art. 471 ZGB). Damit steht Unternehmerinnen und Unternehmern mindestens die Hälfte des gesamten Nachlasses als frei verfügbare Quote zur Verfügung, um das Familienunternehmen an ein einzelnes Kind zu übergeben.
Warum ein Erbvertrag mit allen Nachkommen entscheidend bleibt
Da Unternehmenswerte bis zum Todestag stark schwanken können (Bewertungsstichtag nach Art. 617 ZGB ist grundsätzlich der Todestag bzw. die Teilung), sollte eine lebzeitige Unternehmensübertragung immer mit einem öffentlich beurkundeten Erbvertrag (Erbabfindungs- oder Bewertungsvereinbarung) unter Mitwirkung sämtlicher Pflichtteilserben abgesichert werden.
Bedeutung für die Praxis
Wir begleiten KMU-Inhaber im Kanton Bern bei der familieninternen Unternehmensnachfolge und beurkunden Erbvertrag, Aktionärbindungsvertrag und allfällige Umstrukturierungen aus einer Hand.