Sachenrecht LawInside BGer 5A_701/2025

Bäuerliches Bodenrecht bei Parzellierung

2 Min. Lesezeit Quelle: LawInside.ch · Aktuelle Urteilsbesprechungen Bundesgericht Originalquelle ↗
Kurzfassung

Vor Parzellierung ausserhalb der Bauzone zwingend BGBB-Unterstellung und LANAT-Bewilligung prüfen.

Realteilungs- und Zerstückelungsverbot

Besprechung zur aktuellen bundesgerichtlichen Rechtsprechung im bäuerlichen Bodenrecht (BGBB): Bei der Übertragung eines landwirtschaftlichen Gewerbes oder Grundstücks ausserhalb der Bauzone unterliegt jede Zerstückelung dem Realteilungs- und Zerstückelungsverbot (Art. 58 ff. BGBB).

Verfahren im Kanton Bern (LANAT)

Vor der öffentlichen Beurkundung eines Kauf- oder Abtretungsvertrags über Grundstücke mit landwirtschaftlicher Nutzung im Kanton Bern ist abzuklären, ob eine Ausnahme vom Realteilungsverbot oder eine Nichtunterstellungsverfügung des Amts für Landwirtschaft und Natur (LANAT) erforderlich ist.

Gesetzesartikel: Art. 58 BGBB Art. 60 BGBB
Praxis-Tipp

Bedeutung für die Praxis

Bei Parzellen im Berner Oberland und Emmental ausserhalb der Bauzone holen wir vorab beim Geometer und beim LANAT die erforderlichen Bewilligungen ein, damit der Grundbuchvollzug reibungslos klappt.

Quelle LawInside.ch · Aktuelle Urteilsbesprechungen Bundesgericht
Referenz BGer 5A_701/2025
Datum 21.10.2026

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