Sachenrecht Häusermann + Partner Art. 604 ZGB

Ein Grundstück gemeinsam erben: verkaufen, behalten oder unter den Erben aufteilen?

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Kurzfassung

Ein Grundstück gemeinsam erben: verkaufen, behalten oder unter den Erben aufteilen?. Wenn ein Grundstück zum Nachlass gehört, stellt sich regelmässig die Frage, was die Erben damit machen möchten: Kann ein Erbe die Teilung des Nachlasses verlangen oder gegebenenfalls erzwingen? Wie wird der Wert des Grundstücks bestimmt?

Sachverhalt & Ausgangslage

Ein Grundstück gemeinsam erben: verkaufen, behalten oder unter den Erben aufteilen?. Wenn ein Grundstück zum Nachlass gehört, stellt sich regelmässig die Frage, was die Erben damit machen möchten: Kann ein Erbe die Teilung des Nachlasses verlangen oder gegebenenfalls erzwingen? Wie wird der Wert des Grundstücks bestimmt? Was geschieht, wenn sich die Erben nicht einigen können oder wenn einer der Erben das Grundstück behalten möchte? [vc_row type=“in_container“ full_screen_row_position=“middle“ column_margin=“default“ column_direction=“default“ column_direction_tablet=“default“ column_direction_phone=“default“ scene_position=“center“ top_padding=“1%“ text_color=“dark“ text_align=“left“ row_border_radius=“none“ row_border_radius_applies=“bg“ row_position_desktop=“default“ row_position_tablet=“inherit“ row_position_phone=“inherit“ overflow=“visible“ overlay_strength=“0.3″ gradient_direction=“left_to_right“ shape_divider_position=“bottom“ bg_image_animation=“none“ shape_type=““][vc_column column_padding=“no-extra-padding“ column_padding_tablet=“inherit“ column_padding_phone=“inherit“ column_padding_position=“all“ flex_gap_desktop=“10px“ column_element_direction_desktop=“default“ column_element_spacing=“default“ desktop_text_alignment=“default“ tablet_text_alignment=“default“ phone_text_alignment=“default“ background_color_opacity=“1″ background_hover_color_opacity=“1″ column_backdrop_filter=“none“ column_shadow=“none“ column_border_radius=“none“ column_link_target=

Rechtliche Erwägungen & Kernpunkte

Die detaillierten Erwägungen ergeben sich aus dem verlinkten Originaldokument (Art. 604 ZGB).

Gesetzesartikel: ZGB / OR / NG BE
Praxis-Tipp

Bedeutung für die Praxis

Praxisrelevanz im Bereich Sachenrecht: Bei der Gestaltung und Beurkundung einschlägiger Verträge sowie beim Vollzug (Grundbuchamt / Handelsregisteramt) sind die Vorgaben aus Art. 604 ZGB (ZGB / OR / NG BE) zu berücksichtigen.

Quelle Häusermann + Partner · Notare & Rechtsanwälte Bern
Referenz Art. 604 ZGB
Datum 13.10.2026

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