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Lex Koller (BewG): Grundstückerwerb durch Personen im Ausland

2 Min. Lesezeit Quelle: Eidgenössisches Amt für Grundbuch- und Bodenrecht (EGBA / BJ) Originalquelle ↗
Kurzfassung

Beim Grundstückkauf im Kanton Bern prüft das Grundbuchamt von Amtes wegen die Unterstellung unter das BewG (Lex Koller). EU/EFTA-Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz sowie Betriebsstätte-Grundstücke sind bewilligungsfrei.

Prüfungsschema nach dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG)

Das Bundesamt für Justiz (BJ / EGBA) hält in seinem aktualisierten Merkblatt fest, wann beim Erwerb von Wohnimmobilien in der Schweiz eine Bewilligung der kantonalen Bewilligungsbehörde (im Kanton Bern das Regierungsstatthalteramt) erforderlich ist.

Wichtige Ausnahmen für Hauptwohnsitz und Gewerbe

Keiner Bewilligung bedürfen Staatsangehörige von EU/EFTA-Staaten mit rechtmässigem und tatsächlichem Wohnsitz in der Schweiz sowie Drittstaatsangehörige mit Niederlassungsbewilligung C. Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltsbewilligung B können eine selbstbewohnte Hauptwohnung am Ort ihres rechtmässigen Wohnsitzes ebenfalls bewilligungsfrei erwerben (Art. 2 Abs. 2 Bst. b BewG).

Gesetzesartikel: Art. 2 BewG Art. 5 BewG Art. 18 BewG
Praxis-Tipp

Bedeutung für die Praxis

Wir nehmen die Lex-Koller-Erklärung im Notariat Thun direkt in den Grundstückkaufvertrag auf und holen in Zweifelsfällen rasch eine Nichtunterstellungsverfügung beim Regierungsstatthalteramt ein.

Quelle Eidgenössisches Amt für Grundbuch- und Bodenrecht (EGBA / BJ)
Referenz EGBA / BJ · BewG Merkblatt
Datum 20.10.2026

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