Was passiert mit Ihrem digitalen Leben nach dem Tod?. Fotos auf Instagram, Guthaben bei PayPal, Kryptowährungen im Wallet, der Netflix Account, die Dropbox mit zwanzig Jahren Familienfotos, was wird aus all dem, wenn wir eines Tages nicht mehr da sind? Die meisten von uns denken an ein Testament, eine Patientenverfügung, vielleicht einen Vorsorgeauftrag.
Sachverhalt & Ausgangslage
Was passiert mit Ihrem digitalen Leben nach dem Tod?. Fotos auf Instagram, Guthaben bei PayPal, Kryptowährungen im Wallet, der Netflix Account, die Dropbox mit zwanzig Jahren Familienfotos, was wird aus all dem, wenn wir eines Tages nicht mehr da sind? Die meisten von uns denken an ein Testament, eine Patientenverfügung, vielleicht einen Vorsorgeauftrag. Den digitalen Nachlass hat dabei kaum jemand auf dem Radar. Dabei ist er längst genauso real wie ein Bankkonto oder ein Möbelstück. [vc_row type=“in_container“ full_screen_row_position=“middle“ column_margin=“default“ column_direction=“default“ column_direction_tablet=“default“ column_direction_phone=“default“ scene_position=“center“ top_padding=“1%“ text_color=“dark“ text_align=“left“ row_border_radius=“none“ row_border_radius_applies=“bg“ row_position_desktop=“default“ row_position_tablet=“inherit“ row_position_phone=“inherit“ overflow=“visible“ overlay_strength=“0.3″ gradient_direction=“left_to_right“ shape_divider_position=“bottom“ bg_image_animation=“none“ shape_type=““][vc_column column_padding=“no-extra-padding“ column_padding_tablet=“inherit“ column_padding_phone=“inherit“ column_padding_position=“all“ flex_gap_desktop=“10px“ column_element_direction_desktop=“default“ column_element_spacing=“default“ desktop_text_alignment=“default“ tablet_text_alignment=“default“ phone_text_alignment=“default“ background_color_opacity=“1″ background_hover_color_opacity=“1″ column_backdrop
Rechtliche Erwägungen & Kernpunkte
Die detaillierten Erwägungen ergeben sich aus dem verlinkten Originaldokument (Art. 560 ZGB).
Bedeutung für die Praxis
Praxisrelevanz im Bereich Erbrecht: Bei der Gestaltung und Beurkundung einschlägiger Verträge sowie beim Vollzug (Grundbuchamt / Handelsregisteramt) sind die Vorgaben aus Art. 560 ZGB (ZGB / OR / NG BE) zu berücksichtigen.