Erbrecht

Damit Ihr Wille zählt und der Familienfrieden bleibt. Wir regeln Ihren Nachlass rechtssicher – von Testament und Erbvertrag bis zur Testamentsvollstreckung.

Das Wichtigste in Kürze

Das Erbrecht regelt, wer Ihr Vermögen erhält, wenn Sie nicht mehr sind. Ohne Regelung gilt das Gesetz – und das entspricht selten den modernen Lebensrealitäten.

Sicherheit schaffen: Mit einem Testament oder Erbvertrag verhindern Sie Streit und sichern Ihre Liebsten ab – besonders unverheiratete Partner.

Individuelle Lösungen: Patchwork-Familien, Konkubinat oder kinderlose Ehepaare benötigen massgeschneiderte Regelungen, da das Gesetz sie oft benachteiligt.

Klarheit & Form: Formfehler machen Testamente ungültig. Wir sorgen für rechtssichere Formulierungen und die korrekte öffentliche Beurkundung.

Schnelle Abwicklung: Im Todesfall kümmern wir uns um Erbenscheine, Inventare und die Erbteilung, damit die Erben entlastet sind.

Das schweizerische Erbrecht ist komplex und bietet zugleich viele Gestaltungsmöglichkeiten. Wer sich frühzeitig Gedanken macht, erspart seinen Angehörigen nicht nur finanzielle Nachteile, sondern auch emotionale Belastungen. Oft höre ich in der Beratung: "Wir vertragen uns doch alle." Doch im Trauerfall brechen alte Konflikte oft wieder auf. Klare Verhältnisse schaffen Frieden.

Als Notar in Thun unterstütze ich Sie dabei, Ihren letzten Willen rechtssicher festzuhalten. Sei es durch ein Testament, einen Erbvertrag oder Schenkungen zu Lebzeiten. Dabei stehen Ihre Wünsche und die Absicherung Ihrer Nächsten im Zentrum.

Unsere Dienstleistungen decken den gesamten Lebenszyklus ab: Von der Planung (Testament, Ehe- und Erbvertrag) über die Vorsorge (Vorsorgeauftrag) bis hin zur Abwicklung im Todesfall (Erbenschein, Inventare, Erbteilung, Willensvollstreckung).


Testament (Letztwillige Verfügung)

Das Testament ist der Klassiker der Nachlassplanung. Sie können es handschriftlich verfassen oder öffentlich beurkunden lassen. Das öffentliche Testament bietet höchste Sicherheit: Es wird von uns geprüft, beurkundet und sicher verwahrt. So stellen Sie sicher, dass es nicht verschwindet, unleserlich ist oder aufgrund von Formfehlern angefochten wird.

Im Testament können Sie Erben einsetzen, Vermächtnisse ausrichten (z.B. einen bestimmten Geldbetrag an eine Person) oder Teilungsvorschriften erlassen ("Meine Tochter erhält das Haus").


Erbvertrag

Der Erbvertrag ist eine bindende Vereinbarung zwischen dem Erblasser und den Erben. Er bietet mehr Spielraum als ein Testament, erfordert aber das Einverständnis aller Beteiligten. Typische Anwendungsfälle sind der Erbverzicht von Kindern zugunsten des überlebenden Elternteils oder die gegenseitige Meistbegünstigung von Ehegatten. Ein Erbvertrag muss zwingend öffentlich beurkundet werden.


Schenkung & Erbvorbezug

Viele Eltern möchten ihren Kindern schon zu Lebzeiten Vermögen übertragen, etwa zur Finanzierung von Wohneigentum. Solche Zuwendungen gelten oft als Erbvorbezug und müssen später ausgeglichen werden. Um Streit unter Geschwistern zu vermeiden, regeln wir in einem Schenkungsvertrag klar, ob und zu welchem Wert eine Anrechnung erfolgen soll (Ausgleichungspflicht).


Erbteilung & Erbteilungsvertrag

Nach dem Tod bilden alle Erben eine Erbengemeinschaft. Sie können nur gemeinsam entscheiden. Das führt oft zu Blockaden. Wir unterstützen Erbengemeinschaften als neutrale Urkundsperson bei der Erbteilung. Wir erstellen den Erbteilungsvertrag, der genau festhält, wer welche Vermögenswerte (Immobilien, Konten, Wertsachen) erhält und wer wen auszahlen muss.


Willensvollstreckung

Als Willensvollstrecker setzen wir Ihren letzten Willen durch. Wir entlasten die Trauerfamilie von bürokratischen Aufgaben: Wir kündigen Verträge, bezahlen Rechnungen, erstellen die Steuererklärung per Todestag, verwalten das Vermögen und führen schliesslich die Erbteilung durch. Eine professionelle Willensvollstreckung vermeidet Konflikte und sorgt für eine speditive Abwicklung.


Steuerinventar

Im Kanton Bern muss nach jedem Todesfall ein Steuerinventar erstellt werden. Dies dient der Veranlagung der Erbschaftssteuer. Wir füllen für Sie das amtliche Formular aus, stellen die notwendigen Belege zusammen und reichen alles fristgerecht bei der Behörde ein. So vermeiden Sie Einschätzungen nach Ermessen oder Bussen.


Erbschaftsinventar

Das Erbschaftsinventar ist eine privatrechtliche Auflistung aller Aktiven und Passiven des Nachlasses per Todestag. Es schafft Transparenz innerhalb der Erbengemeinschaft. Oft ist es Voraussetzung für die Ausstellung eines Erbenscheins. Wir erstellen das Inventar sorgfältig und lückenlos.


Erbenschein

Der Erbenschein ist der "Legitimationsausweis" der Erben. Banken, Versicherungen und das Grundbuchamt verlangen ihn, bevor sie Zugriff auf Konten gewähren oder Immobilien umschreiben. Wir beantragen für Sie die Ausstellung der Erbbescheinigung bei der zuständigen Behörde.


Öffentliches Inventar

Wenn unklar ist, ob der Verstorbene Schulden hatte, kann ein öffentliches Inventar verlangt werden. Dabei werden Gläubiger öffentlich im Amtsblatt aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden. Versäumt ein Gläubiger diese Frist, kann er die Forderung (mit Ausnahmen) später nicht mehr geltend machen. Das schützt Erben vor der Haftung für unbekannte Schulden.


Nachlassabwicklung & Beratung

Jeder Erbfall ist anders. Wir bieten Ihnen handgeschneiderte Beratung: Von der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft über die Auslegung von Testamenten bis hin zur Unternehmensnachfolge. Wir stehen Ihnen als kompetente Ansprechpartner im Berner Oberland zur Seite.


Was kostet ein Testament oder Erbvertrag?

Die Kosten für notarielle Dienstleistungen im Erbrecht sind im Kanton Bern durch die Gebührenverordnung geregelt. Sie hängen oft von der Art des Geschäfts, dem Zeitaufwand oder dem Vermögenswert ab.

Wir legen grossen Wert auf Kostentransparenz. Nutzen Sie unseren Online-Rechner, um eine erste Einschätzung der anfallenden Gebühren für Testamente, Erbverträge und mehr zu erhalten.

Checkliste: Das sollten Sie vorbereiten

Für eine effiziente Beratung im Erbrecht helfen uns folgende Unterlagen:

Personenstand: Familienbüchlein oder Personenstandsausweise.

Erben: Liste der Verwandten (Kinder, Eltern, Geschwister).

Vermögen: Grobe Übersicht über Aktiven (Immobilien, Bankwerte) und Schulden.

Vorherige Verfügungen: Alte Testamente oder Erbverträge (falls vorhanden).

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen.