Erbrecht
Das Wichtigste in Kürze
Sicherheit schaffen: Mit einem Testament oder Erbvertrag verhindern Sie Streit und sichern Ihre Liebsten ab – besonders unverheiratete Partner.
Individuelle Lösungen: Patchwork-Familien, Konkubinat oder kinderlose Ehepaare benötigen massgeschneiderte Regelungen, da das Gesetz sie oft benachteiligt.
Klarheit & Form: Formfehler machen Testamente ungültig. Wir sorgen für rechtssichere Formulierungen und die korrekte öffentliche Beurkundung.
Schnelle Abwicklung: Im Todesfall kümmern wir uns um Erbenscheine, Inventare und die Erbteilung, damit die Erben entlastet sind.
Das schweizerische Erbrecht ist komplex und bietet zugleich viele Gestaltungsmöglichkeiten. Wer sich frühzeitig Gedanken macht, erspart seinen Angehörigen nicht nur finanzielle Nachteile, sondern auch emotionale Belastungen. Oft höre ich in der Beratung: "Wir vertragen uns doch alle." Doch im Trauerfall brechen alte Konflikte oft wieder auf. Klare Verhältnisse schaffen Frieden.
Als Notar in Thun unterstütze ich Sie dabei, Ihren letzten Willen rechtssicher festzuhalten. Sei es durch ein Testament, einen Erbvertrag oder Schenkungen zu Lebzeiten. Dabei stehen Ihre Wünsche und die Absicherung Ihrer Nächsten im Zentrum.
Unsere Dienstleistungen decken den gesamten Lebenszyklus ab: Von der Planung (Testament, Ehe- und Erbvertrag) über die Vorsorge (Vorsorgeauftrag) bis hin zur Abwicklung im Todesfall (Erbenschein, Inventare, Erbteilung, Willensvollstreckung).
Testament (Letztwillige Verfügung)
Das Testament ist der Klassiker der Nachlassplanung. Sie können es handschriftlich verfassen oder öffentlich beurkunden lassen. Das öffentliche Testament bietet höchste Sicherheit: Es wird von uns geprüft, beurkundet und sicher verwahrt. So stellen Sie sicher, dass es nicht verschwindet, unleserlich ist oder aufgrund von Formfehlern angefochten wird.
Im Testament können Sie Erben einsetzen, Vermächtnisse ausrichten (z.B. einen bestimmten Geldbetrag an eine Person) oder Teilungsvorschriften erlassen ("Meine Tochter erhält das Haus").
Erbvertrag
Der Erbvertrag ist eine bindende Vereinbarung zwischen dem Erblasser und den Erben. Er bietet mehr Spielraum als ein Testament, erfordert aber das Einverständnis aller Beteiligten. Typische Anwendungsfälle sind der Erbverzicht von Kindern zugunsten des überlebenden Elternteils oder die gegenseitige Meistbegünstigung von Ehegatten. Ein Erbvertrag muss zwingend öffentlich beurkundet werden.
Schenkung und Erbvorbezug
Viele Eltern möchten ihren Kindern schon zu Lebzeiten Vermögen übertragen, etwa zur Finanzierung von Wohneigentum. Solche Zuwendungen gelten oft als Erbvorbezug und müssen später ausgeglichen werden. Um Streit unter Geschwistern zu vermeiden, regeln wir in einem Schenkungsvertrag klar, ob und zu welchem Wert eine Anrechnung erfolgen soll (Ausgleichungspflicht).
Erbteilung und Erbteilungsvertrag
Nach dem Tod bilden alle Erben eine Erbengemeinschaft. Sie können nur gemeinsam entscheiden. Das führt oft zu Blockaden. Wir unterstützen Erbengemeinschaften als neutrale Urkundsperson bei der Erbteilung. Wir erstellen den Erbteilungsvertrag, der genau festhält, wer welche Vermögenswerte (Immobilien, Konten, Wertsachen) erhält und wer wen auszahlen muss.
Willensvollstreckung
Als Willensvollstrecker setzen wir Ihren letzten Willen durch. Wir entlasten die Trauerfamilie von bürokratischen Aufgaben: Wir kündigen Verträge, bezahlen Rechnungen, erstellen die Steuererklärung per Todestag, verwalten das Vermögen und führen schliesslich die Erbteilung durch. Eine professionelle Willensvollstreckung vermeidet Konflikte und sorgt für eine speditive Abwicklung.
Steuerinventar
Im Kanton Bern muss in der Regel nach jedem Todesfall ein Steuerinventar erstellt werden. Dies dient der Veranlagung der Erbschaftssteuer. Der Notar ist für die Erstellung des Steuer-, Erbschafts- oder öffentlichen Inventars zuständig. Er holt die notwendigen Informationen und Belege ein und reicht alles fristgerecht bei den Behörden ein.
Erbschaftsinventar
Ein Erbschaftsinventar wird erstellt, wenn z.B. ein Erbe minderjährig oder ohne Vertretung dauernd abwesend ist. Zudem kann dies auch ein Erbe oder die Erwachsenenschutzbehörde verlangen. Wichtig zu wissen ist beim Erbschaftsinventar, dass die Ausschlagungsfrist von 3 Monaten erst nach der Erstellung des Inventars beginnt. Beim Steuerinventar beginnt die Ausschlagungsfrist mit der Kenntnisnahme des Todesfalls. Dies gibt den Erben die Gelegenheit, eine fundierte Entscheidung anhand des Inventars zu treffen.
Erbenschein
Der Erbenschein ist der "Legitimationsausweis" der Erben. Banken, Versicherungen und das Grundbuchamt verlangen ihn, bevor sie Zugriff auf Konten gewähren oder Immobilien umschreiben. Im Kanton Bern erstellt der Notar den Erbenschein. Er ermittelt die gesetzliche Erbfolge und berücksichtigt dabei evtl. vorhandene Verfügungen von Todes wegen (Testamente und Erbverträge).
Öffentliches Inventar
Wenn unklar ist, ob der Verstorbene Schulden hatte, kann ein öffentliches Inventar verlangt werden. Dabei werden Gläubiger öffentlich im Amtsblatt aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden. Versäumt ein Gläubiger diese Frist, kann er die Forderung (mit Ausnahmen) später nicht mehr geltend machen. Das schützt Erben vor der Haftung für unbekannte Schulden.
Nachlassabwicklung und Beratung
Jeder Erbfall ist anders. Wir bieten Ihnen massgeschneiderte Beratung: Von der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft über die Auslegung von Testamenten bis hin zur Unternehmensnachfolge. Wir stehen Ihnen als kompetente Ansprechpartner im Berner Oberland zur Seite.
Was kostet ein Testament oder Erbvertrag?
Die Kosten für notarielle Dienstleistungen im Erbrecht sind im Kanton Bern durch die Gebührenverordnung geregelt. Sie hängen oft von der Art des Geschäfts, dem Zeitaufwand oder dem Vermögenswert ab.
Wir legen grossen Wert auf Kostentransparenz. Nutzen Sie unseren Online-Rechner, um eine erste Einschätzung der anfallenden Gebühren für Testamente, Erbverträge und mehr zu erhalten.
Checkliste: Das sollten Sie vorbereiten
Personenstand: Familienausweis (früher Familienbüchlein) und Ausweis über den registrierten Familienstand.
Erben: Liste der Verwandten (Kinder, Eltern, Geschwister).
Vermögen: Grobe Übersicht über Aktiven (Immobilien, Bankwerte) und Schulden.
Vorherige Verfügungen: Alte Testamente oder Erbverträge (falls vorhanden).