Immobilienrecht
Das Wichtigste in Kürze
Alles aus einer Hand: Wir begleiten Sie von der Reservation bis zum Einzug ins Eigenheim.
Verträge: Kaufverträge, Schuldbriefe, Stockwerkeigentum – wir erstellen alle Urkunden.
Sicherheit: Wir prüfen das Grundbuch auf Lasten und Fallen, damit Sie sicher kaufen.
Thun & Oberland: Wir kennen den lokalen Immobilienmarkt und die Besonderheiten (z.B. Zweitwohnungen).
Stellen Sie sich vor, Sie haben endlich das perfekte Haus in Hünibach gefunden. Der Blick auf den Thunersee ist atemberaubend, der Garten ist ein Traum. Sie unterschreiben den Vertrag, ziehen ein – und drei Wochen später steht der Nachbar vor der Tür. Er behauptet, Ihr Gartenzaun stehe auf seinem Land und müsse weg. Oder noch schlimmer: Er will mitten durch Ihren Garten fahren, weil er ein altes Wegrecht hat, das im Grundbuch steht, aber im Verkaufsgespräch "vergessen" wurde.
Solche Geschichten hören wir leider immer wieder. Immobilienrecht ist voll von kleinen Details mit riesiger Wirkung.
Ein Hauskauf ist oft die grösste finanzielle Transaktion Ihres Lebens. Hier darf nichts schiefgehen. Als Ihr Notar in Thun sind wir Ihre Versicherung gegen böse Überraschungen. Wir übersetzen das Juristendeutsch für Sie und prüfen jeden Winkel des Vertrags, damit Sie sicher schlafen können.
Kaufvertrag (Handänderung)
Das Herzstück jedes Hauskaufs. Hier wird das Eigentum übertragen. Wir erstellen nicht nur die Urkunde, sondern klären entscheidende Fragen: Wer zahlt die Handänderungssteuer? Wann genau gehen Nutzen und Schaden über? Was passiert, wenn die Heizung eine Woche nach Einzug kaputtgeht? Wir sorgen dafür, dass der Vertrag beide Seiten fair behandelt und rechtlich wasserdicht ist.
Kaufvorvertrag & Vorkaufsvertrag
Manchmal sind Sie sich einig, aber die Finanzierung steht noch nicht ganz oder der Einzugstermin ist erst in einem Jahr. Ein Kaufvorvertrag reserviert die Immobilie verbindlich für Sie. Das verhindert, dass der Verkäufer es morgen jemand anderem gibt.
Ein Vorkaufsvertrag gibt Ihnen das Recht, eine Immobilie zu kaufen, falls der Eigentümer sie irgendwann verkaufen möchte. Ideal für Mieter, die ihr gemietetes Haus lieben und "den Fuß in der Tür" haben wollen.
Grundpfandvertrag (Schuldbrief)
Ohne diesen Zettel gibt die Bank meist kein Geld. Der Schuldbrief ist das Pfandrecht, das der Bank Sicherheit gibt. Wir errichten diesen Schuldbrief für Sie und lassen ihn im Grundbuch eintragen. Viele Kunden erschrecken über die hohen Summen auf diesem Papier – wir erklären Ihnen in Ruhe, warum das nötig ist und dass die Bank damit nicht einfach so Ihr Haus wegnehmen kann.
Dienstbarkeitsvertrag
Dienstbarkeiten regeln das Miteinander. Darf der Nachbar über Ihr Grundstück laufen (Wegrecht)? Dürfen Sie näher an die Grenze bauen als üblich (Näherbaurecht)? Oder müssen Leitungen durch Ihr Land geführt werden? Wir formulieren diese Rechte und Pflichten glasklar, damit es später keinen Streit am Gartenzaun gibt.
Begründung von Stockwerkeigentum
Sie bauen ein Mehrfamilienhaus in Steffisburg und wollen die Wohnungen einzeln verkaufen? Dazu müssen wir "Stockwerkeigentum begründen". Wir teilen das Gebäude rechnerisch auf, weisen jeder Wohnung eine Wertquote (Tausendstel) zu und legen fest, was wem gehört. Das ist die Geburtsstunde der Eigentumswohnungen.
Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft
Wenn viele Menschen unter einem Dach wohnen, braucht es Spielregeln. Wer putzt das Treppenhaus? Darf man auf dem Balkon grillieren? Wie werden die Heizkosten verteilt? Ein gutes Reglement verhindert Konflikte, bevor sie entstehen. Wir erstellen eine massgeschneiderte Verfassung für Ihre Hausgemeinschaft.
Nutzungs- und Verwaltungsordnung
Nicht alles gehört allen. Wer darf den Garten nutzen? Wer hat Anspruch auf welchen Parkplatz? In der Nutzungs- und Verwaltungsordnung weisen wir Sondernutzungsrechte zu. Das ist wichtig, denn eine Wohnung mit garantiertem Gartenanteil ist beim Wiederverkauf oft viel mehr wert.
Teilung und Zusammenlegung von Einheiten
Lebenssituationen ändern sich. Vielleicht wollen Sie die kleine Wohnung nebenan kaufen und mit Ihrer verbinden (Zusammenlegung). Oder eine grosse Loftwohnung soll in zwei Studios aufgeteilt werden (Teilung). Wir passen die Wertquoten an und ändern die Grundbucheinträge entsprechend.
Baurechtsvertrag
Im Kanton Bern und Thun ist das Baurecht häufig anzutreffen. Das Prinzip: Das Land gehört jemandem (oft einer Burgergemeinde), das Haus gehört Ihnen. Sie zahlen dafür einen jährlichen Baurechtszins. Wir erstellen diese Verträge, die oft über 50 oder 100 Jahre laufen, und achten darauf, dass der Zins und die Heimfall-Entschädigung (was Sie am Ende bekommen) fair geregelt sind.
Parzellierung und Vereinigung
Sie haben ein grosses Grundstück und wollen einen Teil davon als Bauland verkaufen? Das nennt man Parzellierung (Abparzellierung). Wir ziehen im Grundbuch die neuen Grenzen. Umgekehrt können wir auch zwei kleine Grundstücke zu einem grossen vereinen, was oft sinnvoll ist, um Bauvorschriften besser auszunuthen.
Realteilung
Stellen Sie sich vor, zwei Geschwister erben ein riesiges Grundstück gemeinsam. Anstatt es zu verkaufen, wollen sie es in der Mitte teilen, sodass jeder seinen eigenen Boden hat. Das ist die Realteilung. Aus gemeinsamem Eigentum wird Alleineigentum an kleineren Stücken.
Tauschvertrag
Wohnung gegen Haus? Das kommt vor, zum Beispiel wenn die Kinder aus dem Haus sind und die Eltern sich verkleinern wollen, während eine junge Familie Platz braucht. Ein Tauschvertrag regelt diesen direkten Wechsel. Oft fliesst dabei noch eine Ausgleichszahlung ("Aufgeld"), wenn die Objekte nicht gleich viel wert sind.
Grundstückversteigerung
Dies geschieht meist freiwillig unter Erben oder Miteigentümern, die sich nicht einigen können, wer das Haus übernimmt. Bei einer öffentlichen Versteigerung bekommt der Meistbietende den Zuschlag. Wir als Notare leiten dieses Verfahren, sorgen für einen fairen Ablauf und beurkunden den Zuschlag direkt vor Ort.
Stockwerkeigentum Zusammenlegung
Aus zwei Wohnungen eine machen. Wenn Sie zwei nebeneinanderliegende Stockwerkeigentumseinheiten besitzen, können Sie diese zu einer grösseren Einheit zusammenlegen. Wir regeln die Grundbuchänderungen und passen das Reglement an.
Vorkaufsvertrag
Sie möchten jemandem das Recht geben, eine Liegenschaft zu kaufen, bevor Sie sie anderen anbieten? Ein Vorkaufsvertrag sichert dieses Recht ab und wird im Grundbuch eingetragen.
Checkliste: Immobilienkauf
1. Budget prüfen Klären Sie Ihre Finanzierung mit der Bank (Hypothek) frühzeitig ab.
2. Grundbuch prüfen Bestellen Sie einen Grundbuchauszug. Gibt es Dienstbarkeiten (Wegrechte etc.), die Sie tangieren?
3. Beratungstermin Bringen Sie alle Unterlagen (Kaufentwurf, Grundbuchauszug) mit. Wir beraten Sie neutral.